Warum Ihren Kaufvertrag ein Fachmann erstellen sollte? TEIL 2

Warum Ihren Kaufvertrag ein Fachmann erstellen sollte? TEIL 2

Dieser Artikel knüpft an jene der April Ausgabe an. Sie können diesen auch online nachlesen auf der Homepage der Advocatur Böhler, www.ad.voc.at unter „Rechtlich Spannendes“.

Um zu einem guten Vertrag zu gelangen, bedarf es nicht nur einer korrekten Ausformulierung des Parteienwillens, sondern es sind vom Vertragserrichter auch entsprechende Arbeiten im Vorfeld zu erledigen. Zu den Vorarbeiten eines Vertragserrichters gehört beispielsweise Einsicht in das Grundbuch und – falls notwendig – auch in den Bauakt zu nehmen. Dabei ist zu überprüfen, ob das zu erwerbende Objekt neben Geldlasten noch anderwärtig belastete ist und ob alle erforderlichen Rechte, zB Zufahrtsrechte, vorhanden sind. Ebenfalls kann der Rechtsanwalt durch ein Rangordnungsgesuch die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch ersichtlich machen, damit Ihre Wunschimmobilie nicht an jemand anderen verkauft wird. Weiters wird der Vertragserrichter, sämtliche im Grundbuch eingetragenen Geldlasten im Zuge der Eigentumsübertragung löschen lassen. Dazu tritt er mit den Banken in Verbindung und holt die Löschungserklärungen ein. Auch stellt er sämtliche notwendigen Anträge bei der Gemeinde, bei der Grundverkehrsbehörde und allenfalls auch bei der Land- und Forstwirtschaftsbehörde, damit alle Unterlagen vorliegen.

Der Vertragserrichter kann ebenso die treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung vornehmen. Dadurch trägt der Käufer kein Risiko, dass er den Kaufpreis erstattet, in weiterer Folge aber die Immobilie nicht bekommt und der Verkäufer ist abgesichert, dass die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer nicht vorgenommen wird, bevor der Käufer den gesamten Kaufpreis einschließlich der Nebengebühren bezahlt hat. Allerdings hat ein Treuhänder nicht nur den Kaufpreis auf dem Konto zu verwalten und das Geld zur richtigen Zeit an den Verkäufer weiterzuleiten, sondern der Treuhänder wird für Sie auch beim Finanzamt die erforderlichen Meldungen für Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer vornehmen und die Abgaben überweisen.

Wenn für den Erwerb einer Immobilie ein Kredit in Anspruch genommen wird, so hat der Rechtsanwalt dieses Pfandrecht ebenso im Lastenblatt des Grundbuches eintragen zu lassen.

Bei der Advocatur Böhler sind Sie jedenfalls – auch als Verkäufer – rundum versorgt. Die Advocatur Böhler bietet Ihnen all dies als Gesamtpaket.