Warum Ihren Kaufvertrag ein Fachmann erstellen sollte?
Sie beabsichtigen eine Wohnung, ein Haus oder ein unbebautes Grundstück zu erwerben? Dann sollten Sie sich bereits im Vorfeld ausführlich juristisch beraten lassen. Ein juristisch geschulter Fachmann, wie beispielsweise der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, kann sie schon vor Beginn Ihrer Suche nach der geeigneten Liegenschaft darüber aufklären, auf was Sie achten sollen, damit es nicht nach Abschluss eines verbindlichen Kaufanbotes zu bösen Überraschungen kommt. Spätestens für die Errichtung des Kaufvertrages ist es ratsam, dass Sie einen Fachmann beiziehen. Der ist jedenfalls sein Geld wert. Wegen der Kosten habe ich in meiner beruflichen Karriere schon oft gehört: „Es ist doch eh nur der Kaufvertrag zu erstellen!“. Ja, der ist das Endprodukt, das die Vertragsparteien vom Vertragserrichter zu sehen bekommen und vor dem Notar/Legalisator beglaubigt unterschreiben, aber dies ist nicht das Einzige, was ein Vertragserrichter zu machen hat. Umfangreiche zusätzliche Tätigkeiten, die im Hintergrund ablaufen, ohne dass die Vertragsparteien sich darum kümmern müssen, werden vorgenommen. Übrigens – Liegenschaftsverträge dürfen nicht nur von Notaren, sondern auch von Rechtsanwälten errichtet werden.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Vertragserrichter, auch wenn er in der Regel vom Käufer bezahlt wird, sich gleichermaßen für die Belange des Verkäufers einzusetzen hat. Der Vertrag ist im Sinne aller Parteien zu erstellen und es müssen beide Parteien über Unklarheiten aufgeklärt werden und sämtliche Fragen der Parteien sind ausgiebig zu erörtern.
Sobald sich Käufer und Verkäufer über die wichtigsten Vertragspunkte, wie zum Beispiel Kaufpreis, Übergabezeitpunkt der Liegenschaft, eventuell auch die Übernahme von Einrichtungsgegenständen, einig sind, wird meist der Käufer den Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragen. Dieser muss in weiterer Folge mit allen Vertragsparteien Kontakt aufnehmen und Unterlagen und Informationen einholen, bevor der erste Entwurf des Kaufvertrages entsteht.
Welche umfangreichen Tätigkeiten ein Vertragserrichter noch hat, lesen Sie in der nächsten Ausgabe – auch unter www.ad.voc.at „Rechtlich Spannendes“ nachlesbar. Die Advocatur Böhler berät Sie natürlich jetzt schon gerne – wenn möglich bereits vor Beginn der Liegenschaftssuche.