Verträge – Was ist zu beachten?

Verträge – Was ist zu beachten?

Es gibt verschiedenste Verträge wie bspw. Kauf-, Schenkungs-, Miet-, Dienstbarkeits-, Darlehens- oder Eheverträge. Verträge können in verschiedenen Formen geschlossen werden. Es gibt sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge. Je nach Wichtigkeit macht uns der Gesetzgeber gewisse Vorgaben. Teilweise sind Verträge sogar notariatsaktspflichtig.

Unabhängig davon, in welcher Form ein Vertrag von Gesetzes wegen geschlossen werden muss, rät Ihnen die Advocatur Böhler, sich vor Abschluss eines Vertrages immer rechtlich beraten zu lassen. Schriftlichkeit geht grundsätzlich vor Mündlichkeit, da der Inhalt eines schriftlichen Vertrages leichter vor Gericht bewiesen werden kann. Vertrauen in Ihren Vertragspartner ist zwar gut, aber vor Gericht hilft Ihnen Ihr Vertrauen nicht viel, wenn Sie keine Beweise für das Vereinbarte haben.

Auch ist es wichtig, dass wirklich alle Vereinbarungen, welche man mit dem Vertrag treffen will, klar und deutlich zum Ausdruck kommen. Einige Wochen oder Monate nach Vertragsabschluss kann man sich an das eine oder andere noch erinnern, Jahre später ist das meistens nicht mehr der Fall.

Aus Kostengründen werden oftmals Verträge seitens der Vertragsparteien einfach von irgendwoher übernommen, sei es aus dem Internet oder früher verfasste Verträge werden einfach nur umgeschrieben, Namen werden ausgetauscht, der alte Inhalt bleibt. Dabei können jedoch ganz gravierende Probleme auftreten, gerade wenn sich einer der Vertragsparteien nicht an das Vereinbarte hält. Verträge können auch gänzlich ungültig werden. Aus diesem Grunde kann Sie die Advocatur Böhler vor dem Abschreiben von Verträgen nur warnen. Ein „Gratisvertrag“ ist meist nur auf den ersten Blick günstig. Gerade bei wichtigen Angelegenheiten ist es daher empfehlenswert, wenn Sie sich diesen von einem Rechtsanwalt verfassen lassen. Das dafür zu zahlende Honorar ist es auf jeden Fall wert.

Der Advocatur Böhler ist es eine Herzensangelegenheit, Sie individuell zu beraten und einen für Sie maßgeschneiderten Vertrag zu verfassen. Auch wenn wir das Rad nicht neu erfinden, gibt es bei uns grundsätzlich keine vorgefertigten Standardverträge, in welchen nur noch die Namen der Vertragsparteien eingesetzt werden müssen. Gerne berät Sie die Advocatur Böhler rund um das Thema Verträge.