Unwahrheiten im Internet

Unwahrheiten im Internet

Regelmäßig kommt es vor, dass in Internetforen oder auf Internetplattformen Tatsachen behauptet werden, die letztlich nicht stimmen, ja völlig aus der Luft gegriffen sind.

Von diesen Falschmeldungen können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer betroffen sein. Besonders hart kann es dabei Unternehmer treffen, da diese falschen Angaben sowie unrichtigen Bewertungen sich negativ auf das Geschäft auswirken oder im schlimmsten Fall geradezu ruinös sein können.

So berichtete uns beispielsweise ein Hotelier, dass ein Gast, welcher bis zur Abreise keinerlei Beanstandungen hatte, sich plötzlich im Internet beschwerte, dass es während seines Aufenthaltes mehrere Unzulänglichkeiten gegeben hätte. Darüber hinaus kamen noch weitere negative Stellungnahmen. Bei einer Nachsicht in den Buchungen des betroffenen Zeitraumes stellte sich jedoch heraus, dass diese Gäste gar nicht gebucht und im Hotel gewohnt hatten. Solche Bewertungen sind für einen Unternehmer fatal. Aber letztlich kann es jedermann treffen.

Wie kann ich mich nun vor solchen falschen Behauptungen schützen? Vorerst gar nicht, da der Provider, auf dessen Server die Falschmeldung gepostet wurde, nicht verpflichtet ist, die Äußerungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Also kann der Betroffene erst tätig werden, wenn die falsche Behauptung bereits im Internet öffentlich zugänglich ist. Hier hat er nun die Möglichkeit, sich sowohl an den Bewerter als auch an den Betreiber der Bewertungsplattform zu wenden. Gerade beim Bewerter ist es jedoch oft schwierig, dessen Daten zu erhalten, um überhaupt mit ihm kommunizieren zu können. Eher wird man sich an den Betreiber der Plattform wenden und diesen um Löschung der Falschmeldung ersuchen. Natürlich muss man sein Anliegen ausführlich begründen und dem Betreiber auch entsprechend darlegen, dass die Angaben unwahr sind. Hilfreich ist dabei auch, von der betroffenen Seite einen Screenshot zu übermitteln. Oftmals ist es jedoch nicht ausreichend die Falschmeldung lediglich von der Bewertungsplattform zu löschen, da man die Inhalte unter Umständen noch über Suchmaschinen findet. In diesem Fall ist es ratsam, auch mit dem Betreiber der betroffenen Suchmaschine Kontakt aufzunehmen und um die Löschung zu ersuchen. Sollte die gewünschte Löschung von der Plattform oder von der Suchmaschine nicht erfolgen, so muss man letztlich die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen.

Zu überprüfen wäre noch, ob es sich bei der Verbreitung der Falschmeldung nicht überhaupt um eine gerichtlich strafbare Tat handelt, welche zu einem strafrechtlichen Vorgehen berechtigt.

Sollten Sie von solchen unwahren Verbreitungen betroffen sein, so steht Ihnen die Advocatur Böhler gerne mit Rat und Tat zur Seite.