Die Leistungen

Anwaltei

Bezeichnung für einen juristischen Beistand. Er ist ein geprüfter und zur Rechtsberatung zugelassener Jurist, der freiberuflich tätig ist und somit zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen gehört. Ein Rechtsanwalt vertritt seine Auftraggeber vor Gericht sowie außergerichtlich und berät sie mit fachlicher Kompetenz in allen Lebenslagen.

Früher wurde ein Rechtsanwalt in Österreich und Deutschland auch Advokat genannt. In manchen Kantonen der Schweiz gibt es diese Bezeichnung auch heute noch; dies unter anderem neben den Bezeichnungen Führsprecher und Führsprech.

Sekretariat

Sekretariat stammt vom mittellateinischen Wort „secretariatus“ ab, was das Amt des Geheimschreibers bedeutet.

Das Sekretariat ist das Herz einer jeden gut funktionierenden Rechtsanwaltskanzlei und ist somit einer der wichtigsten Teile des gesamten Teams. Das Sekretariat umfasst einen sehr umfangreichen Aufgabenbereich, der von der Klientenbetreuung weit über reines Telefonieren und Schreiben von Briefen hinausgeht und ist das Sekretariat somit unentbehrlich.

Das Sekretariat beschäftigt sich vorwiegend mit nachfolgenden Tätigkeiten:

    • Kanzleileitung
    • Sekretariat/Empfang
    • Klientenbetreuung
    • Organisation
    • Buchhaltung
  • Inkasso
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Mediation

Ob in der Familie, Wirtschaft, Schule oder im öffentlichen Bereich – überall dort, wo Menschen miteinander zu tun haben, entstehen Konflikte. Mediation schafft die Grundlage für kooperativen und eigenverantwortlichen Umgang mit ihnen.

Das Wort Mediation kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Vermittlung“; es ist ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person – des Mediators – zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen“.

Die AdvocaturBöhler bietet unter Aufsicht einer fachlichen Kompetenz die Möglichkeit einer außergerichtlichen Konfliktregelung an.

Im Team der AdvocaturBöhler gibt es derzeit zwei ausgebildete Mediatoren, die Ihnen gerne bei der Regelung Ihrer Konflikte und Auseinandersetzung zur Seite stehen und Ihnen bei der Erzielung einer gemeinsamen Lösung behilflich sind.

Advocatur Boehler