Unrecht muss vergütet werden

Unrecht muss vergütet werden

In der letzten Ausgabe der St. Johanner Zeitung 9/19 hat die Advocatur Böhler darüber informiert, dass es nicht immer einen Schuldigen geben muss. Manchmal trägt man einfach Eigenverantwortung. Dies ist aber nicht immer so. Es gibt genügend Fälle, bei denen ein anderer die Verantwortung zu übernehmen hätte. Oftmals wird aber jegliche Verantwortung von sich geschoben, dies ist leider menschlich. Auch wenn man weiß, dass man schuldig ist, gesteht man dies weder sich noch anderen gegenüber ein. Dennoch sollte ein Opfer nicht auf der Strecke bleiben.

Schaden können Sie in verschiedenen Formen erleiden. Sie werden bspw. Opfer eines Verkehrs- oder Skiunfalls, Sie werden geschlagen, ohne das Gegenüber provoziert zu haben, Sie gehen auf dem Gehweg und vom darüber liegenden Balkon fällt Ihnen ein Blumentopf auf den Kopf, ohne es provoziert zu haben, werden Sie von einem Hund gebissen, Sie werden falsch beim Arzt behandelt, Ihr Friseur führt eine Anwendung durch, die Haarausfall zur Folge hat. Solche Beispiele gäbe es noch viele, in der Advocatur Böhler wurden diese und noch mehr Fälle bereits behandelt.

Wenn der Schaden durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers entstanden ist, haben Sie als Opfer das Recht, vom Schädiger Wiedergutmachung zu fordern. Je nachdem um welchen Schaden es sich handelt, erfolgt der Ersatz in unterschiedlichen Formen. Grundsätzlich ist der vorherige Zustand wieder herzustellen – dies bedeutet, so als ob es den Schaden nie gegeben hätte. Ist dies nicht möglich, so hat der Schadensausgleich in Geld zu erfolgen. Leistet der Schädiger nicht freiwillig Schadenersatz, so muss die Hilfe eines Gerichtes in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich Schadenersatzansprüche für 30 Jahren bestehen bleiben, jedoch nur innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers bei Gericht eingeklagt werden können, danach ist der Gerichtsweg ausgeschlossen.

Wurde Ihnen Unrecht angetan, so wenden Sie sich bitte umgehend an die Advocatur Böhler, damit keine Fristen versäumt werden. Die Advocatur Böhler informiert Sie gerne über Ihre Rechte und ist bemüht, dass Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen.