Hitze im Auto: Darf die Fensterscheibe eingeschlagen werden?

Hitze im Auto: Darf die Fensterscheibe eingeschlagen werden?

Im heurigen April sind die Temperaturen auf Rekordzahlen gestiegen. Da jedoch noch nicht Sommer ist, vergisst man recht leicht, wie sehr sich ein in der Sonne stehendes Auto erhitzen kann. Leider kommt es immer wieder vor, dass trotz der Hitze Kinder und Tiere im Auto gelassen werden, was fatale Folgen nach sich ziehen kann. Darf man aber ein Kind oder ein Tier aus einem überhitzten Auto retten?

§ 10 StGB (entschuldigender oder rechtfertigender Notstand) besagt, dass man nicht zu bestrafen ist, wenn jeder mit den rechtlichen Werten verbundene Mensch in der gleichen Situation ebenso gehandelt hätte, sofern Gefahr in Verzug vorliegt. Wenn also beispielsweise ein Baby alleine in einem überhitzten Auto eingesperrt ist und wenn man zumindest zu erkennen glaubt, dass das Leben oder die Gesundheit des Kindes akut in Gefahr ist, so wird es vermutlich keine strafrechtlichen Folgen nach sich ziehen, wenn man die Scheibe des Autos einschlägt. Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens muss jedoch für jeden Fall gesondert geprüft werden. Dass die Aufsichtspflicht durch das Alleinlassen des Kindes wohl grob vernachlässigt wurde, ist wieder eine andere Sache.

Rechtlich anders betrachtet werden muss die Sachlage, wenn ein Tier in einem überhitzten Auto eingesperrt ist. Obwohl das ABGB normiert, dass Tiere keine Sachen sind, sieht das das StGB anders. Ein Hund ist vor dem Strafgesetzbuch eine Sache und hat daher wesentlich weniger Rechte als ein Mensch. Grundsätzlich anerkennt auch das Strafrecht das Wohlergehen eines Tieres als schützenswertes Rechtsgut. Sollte daher das Tier tatsächlich in Lebensgefahr schweben, so ist das Einschlagen der Autoscheibe gerechtfertigt und straffrei. Hierbei muss es sich beim Einschlagen der Autoscheibe tatsächlich um das gelindeste Mittel handeln, um das Tier zu retten.

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