Schriftliche Vereinbarung geht vor Vertrauen

Schriftliche Vereinbarung geht vor Vertrauen

“Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” – dieses Sprichwort sollten Sie keinesfalls außer Acht lassen! Aber wie erlangt man Kontrolle, wenn es um Versprechungen geht?

Immer wieder erlebe ich es als Anwältin, dass meinen Mandanten Geld oder Ähnliches versprochen wurde, dass sich das Gegenüber aber plötzlich nicht mehr an getroffene Vereinbarungen erinnern kann. Auch kam es mir schon öfters unter, dass meine Mandanten Freunden oder Bekannten ein Darlehen gegeben haben und dann erfolgt keine Rückzahlung, obwohl alles vereinbart wurde.

Nächster Schritt ist dann natürlich der Gang zum Rechtsanwalt. Oftmals hilft ein einfaches Mahnschreiben vom Anwalt und das Vereinbarte wird plötzlich erledigt. Nicht allzu selten kommt es aber auch vor, dass ein solches Schreiben einfach ignoriert wird und dann hilft nur noch die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.

Natürlich sind auch mündliche Vereinbarung gültig – sofern das Gesetz nicht ausdrücklich Schriftlichkeit vorschreibt. Dennoch gilt es eine mündliche Vereinbarung erst einmal vor Gericht zu beweisen. Die Beweislast dafür liegt eindeutig beim Kläger. Allfällige Zeugen können selbstverständlich hilfreich sein, aber nichts geht über einen schriftlichen Urkundenbeweis.

Lassen Sie sich zumindest auf einem “Fresszettel” die mündlichen Vereinbarungen bestätigen. Halten Sie alles Wichtige immer fest. Dies gilt auch dann, wenn Sie an jemanden bspw. Geld in Bar gegeben haben. Eine einfache Quittung ist sofort ausgestellt und kann Ihnen das Leben sehr erleichtern. Ich hatte im Laufe meiner beruflichen Karriere nämlich auch schon Mandanten zu vertreten, die all ihre Schulden getilgt haben. Darüber gibt es nur keine Bestätigung und die Gegenseite klagt plötzlich die Forderung noch einmal ein. Sehr ärgerlich, aber eine Quittung würde ein solches Verfahren sofort erledigen oder schon im Vorfeld verhindern.

Damit aber alle rechtlichen Notwendigkeiten wirklich beachtet werden, empfiehlt die Advocatur Böhler den Gang zum Rechtsanwalt, damit dieser einen fachgerechten Vertrag erstellen kann. Im Vergleich zum Ärger, den Sie sich ersparen, sind die Kosten für die Vertragserrichtung vernachlässigbar. Die Advocatur Böhler erstellt gerne für Sie den passenden Vertrag!