Reise gebucht in Zeiten von Corona – was tun?

Reise gebucht in Zeiten von Corona – was tun?

Man kann zwar eine Pauschalreise buchen, aber es gibt definitiv keine pauschale Antwort für gebuchte Reisen in Zeiten von Corona. Jeder Fall bedarf grundsätzlich einer Einzelbetrachtung, denn es gibt verschiedenste Möglichkeiten, einen Urlaub zu buchen. Neben Pauschalreisen haben Sie auch die Möglichkeit, Flug und Hotel getrennt von einander zu reservieren, oder Sie reisen selber an und haben nur die Übernachtungsmöglichkeit vorbestellt oder es handelt sich um genau den umgekehrten Fall. Auch ist zu unterscheiden, wohin Ihre Reise geht, ob Sie im Inland bleiben oder ins Ausland reisen. Bei einer Auslandsreise ist entscheidend, welche Destination Sie gewählt haben. Allfällige Reisewarnungen und Bestimmungen des Gastlandes dürfen nicht außer Acht gelassen werden, genauso wenig wie die Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Hotels etc..

Oft gibt es die Möglichkeit, Reisen, Hotels usw. kostenlos zu stornieren, dies jedoch immer nur bis zu einer gewissen Frist vor dem Reiseantritt. Versäumen Sie diese Frist keinesfalls, sollten Sie Ihren Urlaub nicht antreten wollen. Vielleicht haben Sie auch eine Reiseversicherung abgeschlossen, die Ihnen eine kostenlose Stornierung ermöglicht. Oftmals sind im Kleingedruckten allerdings Pandemien ausgeschlossen und werden Stornokosten nur übernommen, wenn Sie die Reise aus anderen, von der Versicherung umfassten Gründen nicht antreten können. Schlimmstenfalls fallen Ihnen bei einer Stornierung des Urlaubs Ihrerseits die Stornokosten an.

Sollte seitens des Veranstalters die Reise nicht durchführbar sein (Hotel geschlossen, Flug gestrichen), so muss im Grunde der Anbieter die Stornierung vornehmen und dürfen Ihnen dann keine Stornokosten angelastet werden. In diesem Fall sind bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Gutscheine müssen Sie in einem solchen Fall nicht akzeptieren. Natürlich können Sie Gutscheine annehmen und zu einem späteren Zeitpunkt mit der Gutschrift Ihre Reise antreten, beachten Sie jedoch, dass die Möglichkeit einer Insolvenz derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Advocatur Böhler empfiehlt Ihnen jedenfalls, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn ein Schreiben durch Ihren Anwalt kann oft Wunder bewirken. Gerne berät und unterstützt Sie die Advocatur Böhler in rechtlichen Angelegenheiten auch in Zeiten von Corona.