Recht auf Umtausch/Rückgabe bei einem Einkauf im Geschäft?

Recht auf Umtausch/Rückgabe bei einem Einkauf im Geschäft?

Weihnachten steht vor der Tür, die ersten Geschenke werden schon eingekauft. Sicher kann man sich allerdings nie sein, ob das Ausgesuchte tatsächlich gefällt oder gar passt. Oft werden Geschenke gekauft, die nicht den Geschmack des Geschenknehmers treffen. Es kann passieren, dass bspw. die gekaufte Kleidung zu groß oder zu klein ist. Selbstverständlich möchte man diese Dinge dann nicht behalten und besteht der Wunsch, diese Geschenke umzutauschen oder zurück zu geben.

Umtausch bedeutet, dass die gekaufte Ware entweder gegen dieselbe zB in einer anderen Größe oder eine andere aus demselben Geschäft getauscht wird. Rückgabe bedeutet, dass die Ware zurück gegeben wird, ohne dass man dafür eine andere Ware aus diesem Geschäft mitnimmt.

Aber hat man dazu überhaupt ein Recht? Muss das Geschäft die Ware umtauschen oder zurücknehmen? Kann alles umgetauscht oder zurück gegeben werden? Wenn man Waren in einem Geschäft kauft, so hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe, auch wenn viele die Meinung vertreten, einen solchen zu haben. Ist die Ware in Ordnung, so besteht kein Anspruch, sich im Geschäft etwas anderes auszusuchen oder das Geld dafür zurückzubekommen.

Viele Händler sind aber äußerst kulant und gewähren ihren Kunden die Möglichkeit auf Umtausch oder Rückgabe. Dies sollte jedoch vor dem Kauf mit dem Händler abgeklärt werden. Nur bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung muss die Ware umgetauscht oder zurückgenommen werden. Oft werden Rückgabebedingungen auch im Geschäft ausgehängt. An die Vorgaben des Händlers hat man sich grundsätzlich zu halten. Sind allfällige Fristen überschritten, so geht der Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe wieder verloren. Ebenso besteht bei Rückgabe, kein Anspruch auf Rückgabe des Kaufpreises, sondern steht es dem Kaufmann frei, dem Kunden Geld oder einen Gutschein über die Höhe des Kaufpreises zu geben.

Gebrauchte Ware braucht jedenfalls nicht zurückgenommen werden. Preisschilder sollten sich noch auf der Ware befinden, auch das Vorhandensein einer Rechnung wird meist gefordert. Vom Umtausch oder Rückgabe generell ausgeschlossen sind Waren wie Kosmetika, frische Lebensmittel, entsiegelte DVD’s/CD’s, Blumen, Maßanfertigungen oder sonstige nach Kundenwunsch gefertigte Waren. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei der Advocatur Böhler.