Recht auf Rückgabe bei einem Onlinekauf?

Recht auf Rückgabe bei einem Onlinekauf?

In der letzten Ausgabe berichtete die Advocatur Böhler über das Recht auf Umtausch oder Rückgabe, wenn der Einkauf im Geschäft vor Ort erfolgt. Immer mehr Leute bestellen heutzutage jedoch bequem von der Couch aus und da stellt sich natürlich die Frage, ob es bei Onlinekäufen denn ein Recht auf Rückgabe gibt. Zu beachten ist dabei, dass bei Käufen über das Internet oft auch die österreichischen „Grenzen überschritten werden“.

Für die EU gibt es eine einheitliche Regelung, wenn ein sogenanntes B2C Geschäft abgeschlossen wurde. Ein B2C Geschäft liegt dann vor, wenn eine Privatperson/Konsument  von einem Unternehmer Waren kauft. In einem solchen Fall kommt die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU zur Anwendung, welche sich jedoch ausschließlich auf die EU-Mitgliedstaaten bezieht. In Österreich wurde diese Richtlinie umgesetzt im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Bei Fernabsatzverträgen, bei denen sich der Verkäufer außerhalb des Gebietes der EU befindet, gelten die EU-Richtlinien nicht. In diesem Fall muss man gesondert überprüfen, wie es um den Konsumentenschutz und damit verbunden, das Rückgaberecht, bestellt ist.

Die Rücktrittsfrist für Verträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, beträgt 14 Tage. Fernabsatzvertrag bedeutet, dass der Vertrag nicht bei körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner geschlossen wurde; also bspw. über Telefon, E-Mail, Internet, Brief. Die Rücktrittsfrist darf seitens des Unternehmers niemals verkürzt werde, eine Verlängerung ist jedoch möglich. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Konsument die Ware erhalten hat; dieser Tag ist bei der Fristberechnung jedoch nicht hinzuzurechnen. Haben Sie im Zuge einer Bestellung mehrere Waren geordert und erfolgt die Lieferung in Teilsendungen, so beginnt die Frist mit dem Tag des Erhalts der letzten Ware. Gesetzlich verlängert sich die Rücktrittsfrist nur dann, wenn der Unternehmer Sie nicht über Ihr Recht informiert hat (Verlängerung um 12 Monate).

Sollten Sie Weihnachtsgeschenke über Fernabsatz kaufen, dann bedenken Sie, dass Ihr Geschäftspartner die Ware (egal aus welchem Grund; jedoch nicht bei Selbstbeschädigung) nur 14 Tage lang zurücknehmen muss. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, brauchen nicht zurückgenommen werden. Für rechtliche Fragen steht die Advocatur Böhler immer gerne zur Verfügung!