Probleme mit den Nachbarn – was tun?

Probleme mit den Nachbarn – was tun?

Egal ob man in einer Wohnsiedlung oder in einer Siedlung mit Einfamilienhäusern wohnt, es kann immer zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen. Sinnvoll und der angenehmste Weg wäre es, wenn man mit dem Nachbarn, der einem Probleme bereitet, über die Unstimmigkeiten redet und eine gemeinsame Lösung findet, mit der alle Parteien in Zukunft friedlich zusammenleben können. Dies ist bei nachbarschaftsrechtlichen Konflikten mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Sie die Möglichkeit haben, vor Gericht zu gehen, sieht das Gesetz einen Schlichtungsversuch verbindlich vor.

Leider scheitert dieser Versuch jedoch immer wieder. Manches Mal reichen die Ungereimtheiten einfach so weit, dass ein gemeinsames Gespräch nicht mehr möglich ist. Dann sollten Sie sich am besten an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Dieser wird wahrscheinlich zuerst versuchen, auf außergerichtlichem Weg doch noch zu einer Einigung zu gelangen. Sollte dies abermals scheitern, so wird Ihr Anwalt die entsprechenden Schritte bei Gericht für Sie einleiten.

Ein typisches Thema bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist die Lärmbelästigung. Jede Person hat sich grundsätzlich sowohl an die Hausordnung als auch an die Verordnungen des Ortes, in welchem sie wohnt, zu halten. Verstößt Ihr Nachbar dagegen, können Sie eine Anzeige gegen den Verursacher einbringen.

Nicht selten sind auch Geruchsbelästigungen, welche Sie, sollten diese die Ortsüblichkeit überschreiten, mit einer Unterlassungsklage abwehren können. Immer wieder führen auch Lichtimmissionen zum Streit. Um Sie zu ärgern, montiert Ihr Nachbar einen Flutscheinwerfer und richtet diesen auf Ihr Haus. Auch in einem solchen Fall können Sie eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen. Der Erfolg wird in einer solchen Klage davon abhängen, ob tatsächlich eine Immission vorliegt, die Sie nicht akzeptieren müssen. Dies wird normalerweise im Verfahren durch einen Sachverständigen eruiert. Leider wird ein solcher Termin vom Gericht angekündigt und der Nachbar kann sich vorbereiten. Es ist sohin nicht ausgeschlossen, dass bei der Begutachtung nicht dieselben Bedingungen herrschen, denen Sie sonst ausgesetzt sind. Eine Beweisaufnahme vor Einleitung eines Gerichtverfahrens kann hier Abhilfe schaffen.

Die Advocatur Böhler unterstützt Sie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gerne – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.