Krankenstand im Urlaub

Krankenstand im Urlaub

Wer kennt das nicht? Vor dem Urlaub ist es immer am stressigsten, man will seinen Arbeitsplatz aufgeräumt verlassen. Keine Arbeit soll vor dem Urlaub liegen bleiben. Dann endlich, der erste Urlaubstag. Der Stress fällt ab und dann ist man besonders anfällig für Krankheiten. Es kommt nur zu oft vor, dass man im Urlaub krank wird.

Aber was ist dann? Verliere ich meinen Urlaub? Verlängert sich mein Urlaub? Im Urlaub krank zu werden ist mehr als unangenehm, aber es gibt positive Nachrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen verliert man die Urlaubstage, an denen man krank ist, nicht.

Der Urlaub wird bei Krankheit dann unterbrochen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert und die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde. Dem Arbeitgeber müssen Sie die Erkrankung aber spätestens nach drei Tagen mitteilen und bei Wiederantritt des Dienstes müssen Sie unaufgefordert Ihrem Arbeitgeber eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Wenn Sie sich an diese Bedingungen halten, dann werden die Tage, an denen Sie krank waren, jedenfalls wieder als Urlaubstage gutgeschrieben.

Keinesfalls verlängert Ihre Erkrankung den Urlaub. Sollten Sie während des Urlaubes wieder gesund werden, so müssen Sie, sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist, selbstverständlich wieder arbeiten gehen. Ist Ihr Arbeitgeber allerdings damit einverstanden, so können die Krankenstandtage (oder die Anzahl der Tage, welche mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart wurden) natürlich an den Rest-urlaub angehängt werden.

Zu beachten ist bei einer krankheitsbedingten Ur-laubsunterbrechung im Ausland, dass Sie zusätzlich eine behördliche Be-stätigung vorlegen müssen, welche den Arzt, der Ihnen das ärztliche Zeugnis ausstellt, als zugelassenen Arzt ausweist. Eine solche Bestätigung kann entfallen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

Das Team der Advocatur Böhler steht Ihnen gerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung!