Illegaler Freizeitwohnsitz?
Die Tiroler Landesregierung hat derzeit eine „Aktion scharf“ eingeleitet, um gegen illegale Freizeitwohnsitze vorzugehen. Sämtliche Personen, die in Verdacht stehen, illegal einen Freizeitwohnsitz zu haben, erhalten von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde entsprechende Schreiben; dies betrifft vor allem den Bezirk Kitzbühel. Hintergrund ist der beschränkte Lebensbereich in den Alpen, sogenannte „Geisterstädte/dörfer“ sollen verhindert werden.
Gemäß § 13 Tiroler Raumordnungsgesetz sind Freizeitwohnsitze Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensplanung verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden. Ein Freizeitwohnsitz ist sozusagen das Gegenteil von einem Hauptwohnsitz. Jedoch gibt es auch höchstgerichtliche Entscheidungen, in denen festgestellt wurde, dass eine Person durchaus mehrere Lebensmittelpunkte haben kann.
In Tirol gibt es eine vorgegebene Freizeitwohnsitzquote. Ist Ihr Haus, Ihre Wohnung innerhalb dieser Quote bereits als Freizeitwohnsitz genehmigt, so können Sie diesen weiterhin legal als Freizeitwohnsitz nutzen. Ist dem nicht der Fall und wurde die Quote im Ort noch nicht ausgeschöpft, so können Sie einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung stellen. Außerhalb der genehmigten Freizeitwohnsitze ist jedoch die Nutzung einer Wohnung, eines Hauses ausschließlich zu Ferien- und Erholungszwecken nicht erlaubt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es darüber hinaus nicht noch andere Nutzungsmöglichkeiten gibt. Diesbezüglich sollte Sie sich jedenfalls rechtlich beraten lassen.
Sollten Sie von der Bezirksverwaltungsbehörde ein entsprechendes Schreiben erhalten, so geraten Sie für’s Erste nicht in Panik. Setzen Sie keine voreiligen Schritte, laufen Sie nicht umgehend zur Behörde, sondern wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt. Ihr Rechtsanwalt wird die Sachlage überprüfen und die Beantwortung des Schreibens in Ihrem Namen vornehmen. Gerne berät und unterstützt Sie dabei das Team der Advocatur Böhler. Der Sitz der Advocatur Böhler außerhalb des Bezirkes Kitzbühel stellt mit Sicherheit keinen Nachteil dar. Beratungstermine sind zusätzlich zu Wörgl auch in Kitzbühel, St. Johann und Kirchdorf möglich.