Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?
Gütertrennung bedeutet, dass die Ehegatten jenes Vermögen, das sie in die Ehe eingebracht bzw. das sie selbst während der Ehe erworben haben, in ihrem Eigentum bleibt. Bei der Gütergemeinschaft hingegen gehört das Vermögen beider Partner grundsätzlich zum gemeinschaftlichen Vermögen.
Ohne Ehevertrag sehen die österreichischen Gesetze grundsätzlich die Gütertrennung vor. Dies bedeutet, dass die Ehegatten jenes Vermögen, das sie in die Ehe eingebracht, das sie geerbt oder geschenkt bekommen haben, auch im Falle einer Scheidung behalten können, da es nicht der Aufteilung unterliegt. Auch nicht aufgeteilt werden Dinge des persönlichen Gebrauches, die zur Ausübung des Berufes notwendig sind oder die zu einem Unternehmen gehören. Der Aufteilung unterliegen hingegen das eheliche Gebrauchsvermögen, wie Hausrat, Ehewohnung, gemeinsames Auto etc. und auch die ehelichen Ersparnisse, wie bspw. Sparbücher, Konten, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Immobilien oä.. Wichtig ist bei der Gütertrennung, dass das Vermögen der Partner nicht miteinander vermischt wird, denn dann kann klarer unterschieden werden, was der Aufteilung unterliegt und was nicht. Eine Auflistung der Vermögenswerte ist empfehlenswert.
Wünschen die Eheleute eine abweichende Regelung, so haben sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst gewisse Vorkehrungen im Rahmen eines Ehevertrages zu treffen, wobei ein Ehevertrag jederzeit geschlossen werden kann, also sowohl vor als auch während aufrechter Ehe. Teil des Ehevertrages kann eben sein, dass eine Gütergemeinschaft vereinbart wird. Die Vereinbarung über die Gütergemeinschaft kann wiederum verschieden weittragend sein. Auch kann die Gütergemeinschaft beschränkt vereinbart werden. Ein Ehevertrag entfaltet seine Wirkung entweder bereits unter den Lebenden oder erst auf den Todesfall eines der Ehegatten. Die Gestaltungsmöglichkeiten einer Gütergemeinschaft sind sehr weitläufig und müssen je nach Einzelfall klar definiert werden.
Eine rechtliche Unterstützung bereits zum Beginn einer Ehe schadet nie. Eine Rechtsberatung oder ein Ehevertrag können viele Probleme, die bei einer Scheidung entstehen können, von vornherein ausschließen, auch wenn man selbstverständlich bei der Eheschließung nicht schon an Scheidung denkt.
Haben Sie Fragen zum Thema Ehevertrag oder Scheidung, so können Sie sich gerne vertraulich an die Advocatur Böhler wenden.