Entschädigung bei Flugverspätung?

Entschädigung bei Flugverspätung?

Flüge kommen immer wieder mit erheblichen Verspätungen am Zielort an – nicht unüblich und sehr ärgerlich. Dieses Ärgernis wollen Sie natürlich entschädigt haben. Aber erhält der Fluggast tatsächlich für jede verspätete Landung eine Entschädigung? Höhe? Von wem? Dafür gibt es in der EU die Fluggastrechteverordnung, in welcher alles geregelt ist. Diese besagt einfach ausgedrückt, dass der Fluggast für verspätete Landungen ab 3 Stunden je nach Distanz eine Entschädigung ab € 250,00 erhält. Die Entschädigung hat die Fluglinie zu übernehmen. Weniger Schwierigkeiten bereitet es wohl, Ihre Entschädigung von einer europäischen Fluglinie zu erhalten. Nichtsdestotrotz wehren diese sich manchmal und deshalb ratet Ihnen die Advocatur Böhler die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Aber wie schaut es nun mit nicht europäischen Fluglinien aus? Müssen sich diese auch an diese Verordnung halten? Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (vom 26.03.2020, Az. C-215/18) besagt, dass auch nicht europäische Fluglinien eine Entschädigung bezahlen müssen, wenn Sie von einem europäischen Flughafen Ihre Reise angetreten haben. Aus dem Urteil ist auch zu entnehmen, dass Sie eine ev. notwendige Klage gegen die Fluggesellschaft dort einbringen können, von wo Sie abgeflogen sind. Diese Entscheidung erleichtert bei Start von einem europäischen Flughafen einiges. Bei der Rückreise aus einem nicht europäischen Land sieht die Geschichte wieder anders aus, hier muss das ausländische Recht berücksichtigt werden. Gibt es auch dort ähnliche Richtlinien wie die Fluggastrechte-VO, dann steht Ihnen auch in diesem Fall eine Entschädigung zu. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne vertrauensvoll an die Advocatur Böhler. ZUGUTE

Corona – Kostenersatz bei Rückholflug?

Viele Österreicher wurden in Zeiten von Corona von der Regierung mit einem separaten Flug nach Hause gebracht. Dafür war ein Kostenbeitrag von € 300,00/Person zu bezahlen. Wie steht es um diese Kosten? Muss man die selbst tragen? Wer übernimmt diese Zusatzkosten? Den eigentlichen Rückflug hatten Sie schon bezahlt und nun müssen Sie mit einem anderen Flugzeug und zusätzlichen Kosten nach Hause fliegen. Bei Pauschalreisen hat sich Ihr Reiseveranstalter die Kosten des ursprünglichen, stornierten Fluges erspart und ist die Advocatur Böhler der Meinung, dass zumindest diese Ersparnis Ihnen zugute kommen muss. In der Kanzlei haben wir hier schon Erfolge verbuchen können, wenden Sie sich sohin gerne vertrauensvoll an uns.