Dienstbarkeit – Was ist das überhaupt?

Dienstbarkeit – Was ist das überhaupt?

Die Dienstbarkeit oder Servitut genannt ist ein Recht an einer fremden Sache. Man unterscheidet dabei zwischen Personalservitut und Grundservitut. Um eine sogenannte Personalservitut handelt es sich, wenn eine bestimmte Person dadurch ein Recht erlangt. Im Gegensatz dazu handelt es sich um eine Grundservitut, wenn das Recht auf einer Liegenschaft haftet und somit der jeweilige Eigentümer dieser Liegenschaft berechtigt ist.

Eine Personaldienstbarkeit ist sohin ein höchstpersönliches Recht einer Person, das auf niemand anderen übertragen werden kann. Ein Beispiel dafür ist das Wohnrecht, welches wir ausführlich in unserem letzten Beitrag besprochen haben. Dies ist das Recht einer Person, eine Wohnung, ein Haus oder auch nur Teile davon für einen bestimmten, vereinbarten Zeitraum – maximal bis zum Tode – für sich zu nützen. Ein weiteres Beispiel für eine Personalservitut ist der Fruchtgenuss. Dadurch erhält eine Person das Recht der uneingeschränkten Nutzung einer fremden Sache. Es kann sich dabei um das Recht des Milchbezuges von einer Kuh oder des Ertrages eines Obstbaumes handeln, ebenso kann einem das Recht zur Vermietung einer Wohnung erteilt werden, um dadurch die Früchte aus der Sache zu ziehen. Auch dieses Recht steht selbstverständlich nur der berechtigten Person zu.

Ein typisches Beispiel für eine Grunddienstbarkeit ist das Recht des Gehens und Fahrens auf fremden Grund, da man anderenfalls vielleicht nicht auf sein eigenes Grundstück gelangt. Auch das Recht, Ver- und Entsorgungsleitungen über fremden Grund zu führen, oder Wassernutzungsrechte sind Grundservitute. Diese Rechte haften ausschließlich auf dem Grund und stehen nur dem Grundstückseigentümer des berechtigten Grundstückes und nicht einer speziellen Person zu. Dieses Recht bleibt also auf der Liegenschaft behaften, auch wenn der Eigentümer wechselt.

Dienstbarkeiten – egal welcher Art – sollten immer schriftlich vereinbart werden, da damit die Beweiskraft gegeben ist. Am besten bereitet Ihnen Ihr Anwalt diesen Vertrag vor, damit alle Punkte beachtet werden. Es empfiehlt sich, diese Vereinbarung im Grundbuch anmerken zu lassen, sodass das Recht nach außen hin seine Sichtbarkeit hat. Oftmals ist dies in der Vergangenheit unterlassen worden, daher muss man beim Grundstückskauf darauf achten. Gerne erstellt die Advocatur Böhler für Sie einen individuellen Dienstbarkeitsvertrag.