Der Schiunfall
Der Winter hat nun kräftig Einzug gehalten. Die Schisaison ist bereits eröffnet. Mit Schifahren, Snowboarden, Tourengehen … sind nicht nur Freuden, sondern manchmal sehr viel Leid verbunden. Damit dieses Leid verhindert oder zumindest gemindert werden kann, möchte die Advocatur Böhler mit diesem Artikel Aufklärungsarbeit leisten.
Vielen ist es vielleicht gar nicht bewusst, dass es nicht nur im Straßenverkehr sondern natürlich auch auf der Piste Verkehrsregeln gibt. Der Internationale Ski-Verband hat bereits 1965 erste Verhaltensregeln erstellt und im Jahr 2002 die geltenden „10 FIS-Verhaltensregeln für Schi- und Snowboardfahrer“ erlassen: 1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise 3. Wahl der Fahrspur 4. Überholen 5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren 6. Anhalten 7. Aufstieg und Abstieg 8. Beachten der Zeichen 9. Hilfeleistung 10. Ausweispflicht. Genaueres zu den FIS-Regeln können Sie z.B. hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/FIS-Regeln.
Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung von Unfällen und die Erhöhung der Sicherheit beim Schneesport auf den Pisten. Dennoch kann es bei noch so großer Aufmerksamkeit und Vorsicht zu einem Unfall kommen. Sollten Sie einen Unfall verursacht haben, so verlassen Sie nicht einfach die Unfallörtlichkeit, sondern leisten Sie Hilfe und tauschen Sie mit dem Verletzten Ihre Daten aus. Sollte dies nicht möglich sein, so melden Sie sich im Anschluss bei der Polizei, damit der Geschädigte Ihre Daten erhält. Fairness und Sport gehen stets Hand in Hand.
Egal ob Sie beim Ausüben von Schneesport einen Unfall verursacht haben oder der Geschädigte sind, die Advocatur Böhler wird Sie gerne unterstützen, damit Ihre Rechte gewahrt werden.
Die Advocatur Böhler wünscht Ihnen eine unfallfreie Zeit sowohl auf der Piste als auch im Straßenverkehr!