Das ordentliche Mahnwesen

Das ordentliche Mahnwesen

Ein Unternehmer hat nach erledigter Arbeit zeitnah, die Rechnung auszustellen. Ist kein Zahlungsziel angegeben, so ist diese sofort nach Erhalt fällig & zu bezahlen. Als Rechnungsaussteller muss man offenen Posten & Zahlungseingänge überschauen. Sofern eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wurde – ob beabsichtigt oder versehentlich – sollte man nicht gleich mit Mahnspesen oder Klage drohen, sondern höflich erinnern.

Erst nach einem weiteren Zahlungsverzug rät die Advocatur Böhler zur Ausstellung einer Mahnung. Spesen & gesetzliche Verzugszinsen von 4% p.a. (Unternehmergeschäft 9,2%-Punkte über Basiszinssatz) können gefordert werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann ein Gläubiger die ihm durch den Zahlungsverzug des Schuldners entstandenen Kosten bzw. den dadurch verursachten Schaden einfordern. Ein angemessenes Verhältnis ist ratsam.

Wenn der Schuldner die Rechnung wieder nicht begleicht, sollte die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben werden. In der Regel wird dieser den Schuldner letztmalig zur Zahlung der Forderung nebst Spesen, Verzugszinsen & Anwaltshonorar außergerichtlich auffordern.  Erst nach Verstreichen dieser Frist wird Mahnklage bei Gericht eingebracht.

Zu all diesen Schritten ist ein Unternehmer/Rechtsanwalt tatsächlich nicht verpflichtet. Ein außergerichtliches Mahnverfahren ist nicht im Gesetz verankert. Theoretisch könnte nach erstmaligem Zahlungsverzug die Mahnklage eingebracht werden. Um die Kunden nicht zu verärgern – der Verzug könnte ein Versehen sein – empfiehlt die Advocatur Böhler diese Vorgehensweise keinesfalls.

Zu lange sollte sich ein Unternehmer mit dem eigenen Mahnwesen nicht beschäftigen. Dies ist nicht sein eigentlicher Aufgabenbereich. Diese Dinge in professionelle Hände zu übergeben, ist angeraten.

Einem Unternehmer empfehlen wir eine höfliche Vorgehensweise & eine zügige Übergabe in professionelle Hände, wenn der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert. Zügig deshalb, da gerichtlich nicht geltend gemachte Forderungen innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit verjähren & sohin nicht mehr berechtigt sind. Dem Schuldner raten wir, eine berechtigte Forderung fristgerecht zu begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden. Bei unberechtigten Forderungen wenden Sie sich jedenfalls an einen Rechtsanwalt.

Für Fragen rund um das Mahnwesen steht die Advocatur Böhler gerne zur Verfügung.