Ärzte-/Zahnärztehaftung bei Behandlungsfehlern

Ärzte-/Zahnärztehaftung bei Behandlungsfehlern

In Österreich werden Ärzte/Zahnärzte sehr gut ausgebildet. In der Regel kommt es bei einer Behandlung zu keinen Komplikationen, alles verläuft reibungslos zum Wohle des Patienten und führt zu dem gewünschten Ergebnis. Trotz der guten Aus- und Fortbildung sind Behandlungsfehler leider nicht auszuschließen und kommen in der Praxis immer wieder vor.

Ärztliche Fehler können nicht nur im Zuge der Behandlung, sondern bereits im Vorfeld auftreten, da auch eine umfassende Aufklärung Aufgabe eines Arztes ist. Ein Fehler kann daher bereits in einer mangelhaften oder überhaupt fehlenden Aufklärung liegen. Natürlich bedarf es auch einer ausführlichen Anamnese, Diagnoseerstellung sowie Vor- und Nachsorge.

Behandlungsfehler können sehr weitreichende Konsequenzen haben. Im besten Fall lässt sich der Fehler korrigieren und man muss „nur“ Schmerzen über sich ergehen lassen. Im schlimmsten Fall kann ein Behandlungsfehler jedoch zum Tode eines Menschen führen.

Unabhängig wie weitreichend die Konsequenzen für den Patienten sind, hat ein adäquater Ausgleich für den Schaden zu erfolgen. Seine Fehler einzugestehen ist nicht immer leicht, weshalb oftmals Behandlungsfehler bestritten werden. Daher sollten Sie, sofern ein begründeter Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung besteht, dies durch einen Spezialisten abklären lassen. Dieser wird nicht nur den entstandenen Schaden so weit als möglich sanieren, sondern auch überprüfen, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und allfällige Beweise sichern.

Grundsätzlich können wir auf die Fachkunst unserer erfahrenen Ärzte vertrauen, sollte dennoch einmal etwas schief gehen, so müssten Sie für ihre Unbill entschädigt werden. Zu diesem Zeitpunkt kommt  der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ins Spiel, der Sie dabei mit all seinen Kräften unterstützen wird. Ein Anwalt kann für Sie Ihren Schadenersatz sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber dem behandelnden Arzt und dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Anzudenken ist eine Entschädigung nicht nur für die Ihnen entstandenen Schmerzen, sondern allenfalls auch für die doppelten Behandlungskosten oder die Kosten für zusätzliche Medikamente. Auch ist es möglich, entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen. Die Advocatur Böhler denkt für Sie gerne ums Eck und wird Sie bestmöglichst vertreten, damit Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Beratungstermine bei der Advocatur Böhler sind zusätzlich zu Wörgl auch in Kitzbühel, St. Johann und Kirchdorf möglich.