Einstweilige Verfügung – was ist das?
Eine einstweilige Verfügung (eV) ist eine Sofortmaßnahme, die das Gericht auf Antrag erlässt. Geregelt wird diese Maßnahme in der Exekutionsordnung. Sie dient als gerichtlicher Rechtsschutz, wenn das normale Zivil- oder Exekutionsverfahren nicht rechtzeitig helfen würde, weil diese Verfahren meist etwas länger dauern. Verfahren über eine eV werden demgegenüber rasch abgehandelt.
Der Antrag auf eV ist beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen. Vorwiegend wird eine eV im Falle häuslicher Gewalt erwirkt. Diese dient zum Schutz vor Angriffen durch den Täter. Das Gericht erlässt eine eV dann, wenn der Täter dem Opfer durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einer solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammenleben unzumutbar macht und der eV keine schwerwiegenden Interessen des Täters entgegenstehen. Nicht nur nahe Angehörige können einen solchen Antrag stellen, sondern jede Person, die vor dem Täter Schutz braucht.
Eine eV gilt immer nur für ein Jahr, kann jedoch verlängert werden. Wenn der Täter die Vorgaben der eV missachtet, steht dies unter Strafe und es werden notwendige Vollzüge durch das gerichtliche Vollstreckungsorgan oder der Polizei durchgeführt. Im Falle einer Missachtung sollte man jedenfalls umgehend die nächste Polizeidienststelle kontaktieren.
Aber auch ohne einen Gewaltbezug können eV erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sonst die Verwirklichung eines Rechtsanspruchs vereitelt oder erheblich erschwert werden würde oder wenn sie zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen.
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.12.2021 (7 Ob 197/21b) beispielsweise entschieden, dass mit einer eV einem Elternteil die Verbreitung von Details des Familienlebens auf seinem Facebook-Account untersagt und ihm die Löschung dazu veröffentlichter Kommentare von Facebook-Nutzern aufgetragen werden kann. Hintergrund war ein Verfahren über die Obsorge und Kontaktrechtsregelung der minderjährigen Kinder. Auf der Facebook-Seite (öffentliches Posting) beschrieb ein Elternteil die Familiensituation und bezichtigte den anderen Elternteil, die Kinder zu entfremden. In den Kommentaren wurde der andere Elternteil sogar angegriffen.
Haben Sie rechtliche Fragen zur eV? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Advocatur Böhler.