Der Verkehrsunfall

Der Verkehrsunfall

Stetig steigendes Verkehrsaufkommen, diverse Baustellen, Wetterverhältnisse und vieles mehr führt regelmäßig zu Verkehrsunfällen. Oftmals handelt es sich um einen reinen Versicherungsfall. Es gibt aber auch jene Fälle, bei denen das Verschulden (alleiniges oder geteiltes) am Verkehrsunfall strittig ist. Damit ist der Gang zu Gericht vorprogrammiert.

In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Für den Anwalt ist es wichtig, dem Gericht möglichst viele Beweise vorlegen zu können. Von Beobachtern des Unfalls sind unbedingt Name und Adresse zu notieren, da Unfallzeugen einen wichtigen Beweis darstellen. Genauso wichtig sind Fotos von der Unfallstelle, insbesondere die Fahrzeuge in Unfallendlage. Detaillierte Lichtbilder von den Beschädigungen sind ebenso hilfreich. Nehmen Sie auch Fotos von herumliegenden Autoteilen auf – nicht einfach wegräumen. Auch darf Ihr Fahrzeug aus Gründen der Beweissicherung sowie aus versicherungstechnischen Gründen nicht vor der Begutachtung durch einen Sachverständigen repariert werden. Die Unfallbeteiligten dürfen auch nicht vergessen, gemeinsam einen Unfallbericht auszufüllen und zu unterschreiben, wobei natürlich jeder seine Unfallversion festhalten soll.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist zwingend die Exekutive zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen, bei reinen Sachschäden obliegt es den Unfallbeteiligten, ob sie die Polizei rufen. In letzterem Fall entstehen Kosten in der Höhe von derzeit Euro 36,00. Hier ist die Polizei jedoch gesetzlich nur zur Aufnahme der Daten der Unfallbeteiligten und der Zeugen sowie des Unfallortes verpflichtet.

Vom Gericht wird im Prozess ein Sachverständiger bestellt, welcher in der Regel ein Gutachten zum Unfallhergang und zur Höhe des Schadens zu erstellen hat. Diesem muss man möglichst viele Beweise zur Verfügung stellen. Nur so kann er sich ein genaues Bild vom Unfallhergang machen. Das Gutachten des Sachverständigen bildet letztlich die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Unfallabwicklung, egal ob das Verschulden unbestritten oder strittig ist.

Die ADVOCATUR BÖHLER wünscht eine unfallfreie Fahrt!