Nachbarschaftsstreitigkeiten
Sind Videokameras erlaubt?
Friedliches Zusammenleben mit den Nachbarn ist wünschenswert. Leider gibt es aber immer wieder Probleme, die zu Streitigkeiten und Unbehagen führen. Kinder spielen im Hof, der Ball landet unbeabsichtigt in Ihrer Wiese, die Kinder holen sich den Ball ohne Erlaubnis einfach aus Ihrem Garten – natürlich sehr ärgerlich und Streitigkeiten sind vorprogrammiert.
Ihr Nachbar ist ein „schwarzes Schaf“, stiftet Unruhe, er mag Sie nicht und wirft Abfall in Ihren Garten – keineswegs angenehm und gar nicht so selten. Aber wie verschaffen Sie sich Abhilfe? War es überhaupt der Nachbar, der Sie nicht mag? Betreten die Kinder tatsächlich Ihren Grund, ohne um Erlaubnis zu fragen?
Selbstverständlich hat jedermann, egal ob Erwachsener oder Kind, Ihr Eigentum und Ihre Besitzrechte zu respektieren. Jedenfalls stellt unerlaubtes Betreten Ihres Grundstückes oder unerlaubtes Ablagern von Müll eine Besitzstörung dar und können Sie sich mittels Klage wehren. Aber dazu müssen Sie natürlich beweisen können, dass der ungeliebte Nachbar Ihre Rechte nicht wahrt. Bildaufnahmen von Besitzstörungen sind vor Gericht sehr hilfreich – meist ist man jedoch nicht zur Stelle, wenn der Unrat oder der Ball im Garten landet. Dafür gibt es Videokameras. Aber dürfen Sie auf Ihrem Grund überhaupt eine Videokamera installieren?
Diesbezüglich hat der Oberste Gerichtshof ganz aktuell in der Entscheidung zu GZ 3 Ob 195/17y geurteilt. Fazit der höchstgerichtlichen Entscheidung ist, dass Sie grundsätzlich auf Ihrem eigenen Grund eine Videokamera aufstellen dürfen, dies habe jedoch so zu erfolgen, dass das Nachbargrundstück nicht miterfasst wird. Jeglicher fremder Grund und vor allem auch alle Menschen, die sich dort aufhalten, dürfen nicht mit ins Bild, selbst dann nicht, wenn diese Teile bereits bei der Aufnahme verpixelt werden.
Die Advocatur Böhler steht Ihnen gerne bei Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Rat und Tat zur Seite, berät Sie und versucht Lösungen zu finden, sodass es wieder zu einem harmonischen Zusammenleben mit Ihren Nachbarn kommt.