Bewertungen im Internet
Tagtäglich werden wir mit Meldungen konfrontiert, aus welchen hervorgeht, dass Menschen weggesperrt werden, weil sie kritisch ihre Meinung geäußert haben. Da können wir nur froh sein, dass bei uns die Meinungsfreiheit noch Gültigkeit hat.
Jedoch hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Gerade im Internet hat heutzutage jeder die Möglichkeit, seine Meinung einem größeren Kreis zugänglich zu machen. Am häufigsten geschieht das dadurch, dass jemand eine Bewertung abgibt. Nicht immer fällt diese Bewertung positiv aus. Aber darf ich überhaupt etwas negativ bewerten? Grundsätzlich sind negative bzw. schlechte Bewertungen erlaubt, solange sie berechtigt sind. Nicht erlaubt sind jedoch solche Bewertungen, die falsche Tatsachen behaupten, auch dann nicht, wenn diese positiv ausfallen. Ebenso untersagt sind Bewertungen, welche einen strafrechtlichen Tatbestand darstellen. Da wäre vor allem an Beleidigung, Verleumdung oder Übler Nachrede zu denken. Nicht statthaft sind auch sogenannte „Schmähkritiken“ – also Kritiken, in welchen es nur darum geht, den Bewerteten in ein schlechtes Licht zu rücken. Wichtig ist – vor allem bei negativen Bewertungen – die Gründe, warum man negativ bewertet, detailliert zu beschreiben, damit die negative Kritik auch für jedermann nachvollziehbar ist. Speziell negative Bewertungen können, wenn sie nicht berechtigt oder überzogen sind, nicht nur zu einer strafrechtlichen Überprüfung oder Verfolgung führen, sondern können sogar zu Schadenersatzansprüchen des Bewerteten führen. Es ist daher wichtig, wahrheitsgemäß zu argumentieren und nicht zu übertreiben, wobei hier natürlich auch die subjektive Wahrnehmung eine große Rolle spielt. Deshalb ist es wichtig, dies auch deutlich klar zu stellen, indem man Ausdrücke wie: „meiner Meinung nach“ , „hat mir nicht gefallen“ oder Ähnliches verwendet. Der Grat zwischen erlaubten und verbotenen Kritiken ist schmal, so ist es ratsam, seine Kritik nochmals zu überdenken, bevor man sie ins Netz stellt.