Testament

Testament

Nach einer Studie der Notariatskammer hat nur jeder fünfte Österreicher ein Testament gemacht. Tirol ist von allen Bundesländern das Schlusslicht; nur ca. 15 % aller Tiroler haben ein Testament verfasst. (Quelle: Die Presse 07.09.2018 „Jeder fünfte Österreicher hat ein Testament gemacht“).

Aber – muss ich überhaupt ein Testament machen? Natürlich ist niemand verpflichtet, ein Testament aufzusetzen. Gibt es kein Testament, so tritt im Todesfall das gesetzliche Erbrecht in Kraft. Doch wer ist mein gesetzlicher Erbe? Das Gesetz regelt ganz genau, wer, in welchem Fall gesetzlicher Erbe ist. Im Wesentlichen kommen hier Ehegatten und direkte Verwandte zum Zug. Aber möchte ich dieser Person, diesen Personen überhaupt etwas vererben? Darüber sollte sich jeder, dem es wichtig ist, wer was im Todesfall erhält, Gedanken machen.

Zu beachten ist auch, dass bestimmte Personen von Gesetzes wegen pflichtteilsberechtigt sind, was bedeutet, dass diese Personen auf jeden Fall einen bestimmten Anteil an der Erbmasse erhalten (Pflichtteil). Diese Personen kann man zwar auf den Pflichtteil beschränken, aber nicht vom Erbrecht generell ausschließen, auch wenn man dies wünscht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Enterbung möglich.

Aber wenn ich jetzt konkrete Vorstellungen davon habe, wem ich was vererben will, wie hat dann ein Testament auszuschauen? Je nach Art und Form des Testamentes (eigenhändig, fremdhändig, wechselseitig/gemeinschaftlich, Nottestament, gerichtliches oder notarielles Testament) gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften. Damit das Testament auch wirklich gültig ist, und es nicht durch sich allenfalls übergangen fühlende Erben angefochten werden kann, sollten Sie sich auch über diese rechtlichen Vorschriften vorab bei einem Rechtsanwalt informieren.

Die Advocatur Böhler steht Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Gerne setzen wir für Sie Ihr Testament auf und registrieren es im Testamentsregister, so dass Sie sorgenfrei durch den Tag gehen können.