Flugverspätung – was tun?

Flugverspätung – was tun?

Der Alltag ist stressig, zuhause kehrt keine Ruhe ein. Was gibt es Schöneres, als in den Urlaub zu fliegen? Man kommt am Flughafen an und freut sich auf eine entspannte Reise. Und dann kommt es – der Flug hat Verspätung. Sowas ist sehr ärgerlich und kann einem schon einmal die Urlaubsfreude verderben.

Unter gewissen Umständen erhalten Sie jedoch eine Entschädigung für den verspäteten Flug. Geregelt wird dies in der EU-Fluggastrechteverordnung. Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der EU einen Flug antreten oder auch dann, wenn Sie in einem Drittland einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU starten und die Fluglinie ihre Hauptniederlassung innerhalb der EU hat.

Jedoch steht Ihnen erst bei einer starken Verspätung von über 3 Stunden eine Entschädigung zu. Gerechnet wird dabei jedoch nicht die Zeit, die Sie verspätet abgeflogen sind, sondern ausschlaggebend ist die Ankunftszeit, wobei hier die Türöffnung des Flugzeuges der Anknüpfungspunkt ist. Sind Sie mehr als 3 Stunden verspätet am Zielflughafen angekommen, können Sie von der Fluglinie eine Entschädigung fordern. Die Höhe der Ausgleichzahlung ist gestaffelt je nach Länge der Flugstrecke und bewegt sich zwischen ¤ 250 und ¤ 600. Irrelevant dabei ist es, ob Sie eine Pauschalreise oder einen Individualflug gebucht haben und auch bei einer Billigflug-linie steht Ihnen selbstverständlich eine Entschädigung zu.

Ausgleichs- und Versorgungsleistungen stehen Ihnen aber nicht nur bei größeren Verspätungen, sondern auch bei Nichtbeförderung, Überbuchung oder Annullierung des Fluges zu. Wichtig ist, dass Sie jedenfalls Ihr Flugticket und die Bordkarte aufbewahren und sich bestenfalls auch eine Bestätigung über die Dauer der Verspätung ausstellen lassen. Recht-liche Auskünfte erhalten Sie bei der Advocatur Böhler. Das Team der Advocatur Böhler hilft Ihnen dann gerne, Ihre Rechte geltend zu machen.