Arbeitsrecht
Zum Thema Arbeitsrecht werden Rechtsfragen behandelt, die sich auf ein Arbeitsverhältnis beziehen. Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Dieser bezieht sich auf Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen.

Die ADVOCATUR BÖHLER erstellt für Sie gerne Arbeitsverträge aller Art. Natürlich können wir für Sie auch Ihren Arbeitsvertrag überprüfen. Sollten Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer haben, so können Sie sich vertrauensvoll an die ADVOCATUR BÖHLER wenden.


Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht regelt als Teilgebiet des Zivilrechts neben der Ehe und anderen Formen der Lebensgemeinschaft, sowie deren Beendigung, auch das Recht zwischen Eltern und Kindern und die Obsorge einer anderen Person. Weitere Themenbereiche des Familienrechtes sind auch Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Familienname des gemeinsamen Kindes, Obsorgeentzug, Vaterschaft, Adoption, Pflegeelternschaft und viele weitere Themenkreise.

Kernbereich des Familienrechts ist jedoch das Eherecht. Die Ehe beginnt mit einer prächtigen Feier, die Hochzeit ist für viele Menschen eines der schönsten Ereignisse in ihrem Leben. Mit der Entscheidung sich zu vermählen, sind jedoch auch Verpflichtungen verbunden, denn die Eheschließung ist ein Vertrag zwischen zwei Menschen und unterliegt auch gesetzlichen Regelungen. Jedoch verlaufen nicht immer alle Ehen harmonisch, es kommt zu einem Streit und die Scheidung ist vorprogrammiert. Scheidung ist aber auch nicht gleich Scheidung, es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von seinem Ehepartner scheiden zu lassen.

Die ADVOCATUR BÖHLER klärt Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und Formen auf. Will man im Vorfeld einen Ehekrieg vermeiden, so können sich die Ehepartner für einen Ehevertrag entscheiden. Die ADVOCATUR BÖHLER unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des individuell auf Sie angepassten Ehevertrages.


Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen

Unter Erbrecht werden alle Vorschriften verstanden, die die Rechtsnachfolge das Vermögen betreffend eines Verstorbenen regeln. Das Erbrecht regelt also, wer welches Vermögen erhält, wenn der Erblasser verstirbt. Da es gerade im Erbrecht immer wieder neue gesetzliche Regelungen gibt, sollten Sie darüber informiert sein, wer Ihr Erbe ist. Die ADVOCATUR BÖHLER klärt Sie gerne darüber auf.

Vielleicht sind Sie mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht einverstanden und möchten lieber eine individuelle Regelung, dann kann die ADVOCATUR BÖHLER für Sie gerne ein Testament erstellen. Gerade ein professionell erstelltes Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass es nach Ihrem Tode auch hält, die von Ihnen bedachten Personen nicht übergangen werden und der Erbrechtsstreit dadurch vermieden werden kann.

Grundsätzlich werden Verlassenschaftsabhandlungen von Notaren abgehalten. Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie sich diesbezüglich an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Die ADVOCATUR BÖHLER unterstützt und leitet Sie gerne durch das Verlassenschaftsverfahren.


Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung

Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Personengesellschaften sowie der körperlich organisierten juristischen Personen (zB: AG, GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) und regelt das Innen- und Außenverhältnis der Gesellschafter zueinander. Im österreichischen Recht gibt es viele verschiedene Gesellschaftsformen.

Welche für Sie die richtige Form ist, findet die ADVOCATUR BÖHLER gerne gemeinsam mit der Unterstützung kompetenter Steuerberater für Sie heraus.

Die ADVOCATUR BÖHLER erstellt für Sie sämtliche Gesellschaftsverträge und unterstützt Sie auch über die Gesellschaftsgründung hinaus.


Gewerberecht

Das Gewerberecht regelt alle Rechte und Pflichten rund um die Anmeldung und Ausübung von Gewerben in Österreich. In Österreich sind die Normierungen des Gewerberechtes in der Gewerbeordnung zu finden. Die Gewerbeordnung beinhaltet sohin die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit. Dabei gibt es verschiedene Arten von Gewerbe und sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Die ADVOCATUR BÖHLER informiert Sie gerne zu Gewerbearten, Gewerbeberechtigungen, konkreten Schritten der Gewerbeanmeldung, Ruhendmeldung und Wiederaufnahme sowie Beendigung von Gewerbeberechtigungen.


Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht

Unter Immaterialgüterrecht versteht man das Rechtsgebiet, das das geistige Eigentum schützt. Kernbereich ist dabei das Urheberrecht, das Marken- und Patentrecht und auch das Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht.

Der gewerbliche Rechtsschutz ist dabei noch etwas umfangreicher; es versteht obige Rechtsbereiche und wird erweitert um das Wettbewerbs- und Kennzeichungsrecht.

Beide Themengebiete betreffen vor allem Unternehmer und Wirtschaftstreibende, aber auch Privatpersonen sind davon nicht ausgeschlossen. In beiden Fällen unterstützt Sie die ADVOCATUR BÖHLER gerne. Beratung, Anmeldung, Durchsetzung Ihrer Rechte, Erstellung von Verträgen sind nur einige Bereiche, in der Sie die ADVOCATUR BÖHLER vertreten kann.


Inkassowesen, Exekutionsrecht

Als Inkasso wird der Entzug von fremden Geldforderungen im eigenen oder fremden Namen bezeichnet.

Sind Sie es leid, dass Sie ständig Ihren Außenständen hinterher rennen müssen? Die Zahlungsmoral und auch die Zahlungsfähigkeit sinkt immer mehr. Mahnungen bleiben unbeantwortet, Ihr Konto bleibt leer. Das muss nicht sein, die ADVOCATUR BÖHLER übernimmt für Sie die Eintreibungen Ihrer Geldforderungen, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

In erster Linie werden Ihre Forderungen außergerichtlich eingetrieben, in gegebenem Fall wird die ADVOCATUR BÖHLER aber auch den gerichtlichen Weg beschreiten und für Sie einen entsprechenden Titel erwirken, welcher dann in weiterer Folge exekutierbar ist. Die ADVOCATUR BÖHLER wird für Sie neben den Standards Fahrnis- und Gehaltsexekution, natürlich entsprechend der Umstände auch die Herausgabeexekution, Exekution auf andere Vermögenswerte, zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Zwangsverwaltung oder -verpachtung von Liegenschaften und die  Zwangsversteigerung von Liegenschaften veranlassen.


Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen

Insolvenzrecht bezeichnet allgemein die Rechtsvorschriften im Fall der Zahlungsunfähigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. In Österreich ist das Insolvenzrecht in der Insolvenzordnung, in der Anfechtungsordnung und im Insolvenzrechtseinführungsgesetz geregelt.

Gemäß Insolvenzordnung gibt es vier verschiedene Verfahrensarten: Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, Konkursverfahren und Schuldenregulierungsverfahren. Egal ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmer sind, die ADVOCATUR BÖHLER wird Sie in sämtlichen Insolvenzverfahrensarten begleiten, die Gläubiger anschreiben, Anträge für Sie stellen und Sie vor Gericht vertreten.

Vor dem Schritt in die Insolvenz wird die ADVOCATUR BÖHLER aber alle notwendigen Schritte setzen, dass Ihr Unternehmen saniert werden kann.


Konsumentenschutz

Als Verbraucher oder auch als Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken erwirbt. Wer Waren oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken erwirbt, wird demgegenüber als Unternehmer bezeichnet.

In Österreich wird ein Konsument vom Gesetz speziell geschützt. Der Schutzbedarf stützt sich vor allem darauf, dass der Verbraucher in der Regel weniger fachliche Kenntnis, Informationen, Ressourcen und Erfahrung hat. Die ADVOCATUR BÖHLER setzt sich für Ihre Rechte ein.



Liegenschafts- und Immobilienrecht

Kaum eine Entscheidung ist so wichtig und lebensprägend wie die zum Kauf einer Immobilie. Es kommt vor allem darauf an, dass der Erwerber mit seiner Immobilie viel Freude hat, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Kauf eines Neu- oder Altbaus, einer unbebauten Liegenschaft, einer Eigentumswohnung oder eines Hauses handelt.

Bei jedem Kauf einer Immobilie kann es zu unerwarteten, oft schwer zu fassenden Problemen kommen. Die Sach- und Rechtslage und die damit einhergehenden Schwierigkeiten können vielfältig sein: Verfügt meine zukünftige Liegenschaft über eine Zufahrt? Wie ist das Grundstück verkehrsmäßig erschlossen? Bekomme ich für das ins Auge gefasste Grundstück überhaupt eine Baubewilligung? Welche behördlichen Genehmigungen sind einzuholen? Ist meine Immobilie belastet? Übernehme ich diese Lasten? Gibt es Dienstbarkeiten, für die meine Liegenschaft dient oder benötigt diese Dienstbarkeiten? Diese und noch viele weitere Fragen sind vorab zu beachten.

Aufgabe eines Rechtsanwaltes als Vertragserrichter ist es, Sie in allen rechtlichen, wirtschaftlichen sowie steuer- und gebührenrechtlichen Belangen umfangreich und ausführlich zu beraten.

Somit geht seine Aufgabe weit über die bloße Vertragserrichtung hinaus. Nur durch die Beziehung des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens können Sie sich sicher sein, dass Sie alle Informationen, die für Sie wesentlich und relevant sind, schon vor der Kaufentscheidung erhalten und diese auch im Kaufvertrag Berücksichtigung finden, sodass die Immobilie reibungslos in Ihr Eigentum übergeht.

Lassen Sie die ADVOCATUR BÖHLER Ihre Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens sein. Gerne unterstützen wir Sie vom Anfang bis zu Ende bei Ihrem Immobilienkauf.


Mediation

Mediation ist die außergerichtliche Konfliktregelung. Überall wo Menschen miteinander zu tun haben, besteht Konfliktpotential. Dies gilt es zu vermeiden und zu regeln; nicht immer ist dafür aber der Weg vor Gericht dienlich. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Mediation. Das Team der ADVOCATUR BÖHLER wird von erfahrenen Mediatoren unterstützt, welche gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner an einer Lösung im Einvernehmen arbeiten.


Miet- und Wohnrecht

Miete ist nicht gleich Miete. Es gibt unterschiedliche Mietobjekte und daher auch unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Der Gesetzgeber unterscheidet Mietrechte nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Mietrechtsgesetz (MRG). So unterschiedlich die Namen der Gesetze lauten, so unterschiedlich sind auch ihre Inhalte. Es ist wichtig, dass Sie vor Mietung oder Vermietung über alle rechtlichen Belange aufgeklärt sind.

Ein Mietvertrag regelt Ihre Miet- und Wohnrechte. Aber ist der Ihnen vorgelegte Mietvertrag auch rechtens? Sind alle Klauseln gültig? Der Oberste Gerichtshof hat gerade in Punkto Mietrecht in den letzten Jahren viele Klauseln aufgehoben und darüber sollten Sie jedenfalls rechtzeitig informiert sein.

Die ADVOCATUR BÖHLER überprüft gerne Ihren Mietvertrag, sowohl für die Seite des Mieters als auch Vermieters. Besser ist es jedoch, wenn Sie von Beginn an einen rechtlich korrekten Mietvertrag erstellen lassen; die ADVOCATUR BÖHLER ist dafür Ihr Ansprechpartner.


Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts und regelt die Rechtsbeziehung zwischen Nachbarn und Dritten. Jeder Mensch ist anders und diese Unterschiedlichkeit macht sich auch in der Nachbarschaft bemerkbar. Es prallen ganz unterschiedliche Interessen aufeinander und damit es zu möglichst wenigen Konflikten kommen kann, hat der Gesetzgeber dazu entsprechende Regelungen vorgesehen. In Österreich regelt das Nachbarrecht vor allem die Zulässigkeit von Immissionen, die Vertiefung des Grundstücks, die Problematiken des Grenzbaumes (Stamm auf mehreren Liegenschaften), des Baumes an der Grenze (Wurzeln vom fremden Baum, überhängende Äste, Überhangsrecht, sonstiger Grenzerrichtungen und den Entzug von Luft und Licht durch das Nachbargrundstück.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Nachbarn haben, gibt es Fragen zum Nachbarrecht, dann ist die ADVOCATUR BÖHLER der richtige Ansprechpartner für Sie.


Produkthaftung

Die Produkthaftung umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche das Produkt beim Inverkehrbringen hatte. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Produkthaftungsgesetz (PHG). Als Produkt im Sinne des PHG gilt jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Dabei kommt es auf die objektiv berechtigten Sicherheitserwartungen und die Darbietung des Produkts an. Als Fehlerarten kommen in Betracht ein Konstruktionsfehler, ein Produktionsfehler und ein Instruktionsfehler.

Wer für einen Schaden haftet, ist immer fallbezogen zu eruieren. Dies kann neben dem Hersteller auch der Quasi-Hersteller oder Importeur oder sogar der Händler sein. Wichtig zu wissen ist, dass nicht immer der gesamte Schaden zu übernehmen ist, denn beim Sachschaden gibt es einen Selbstbehalt, und werden im Rahmen des PHG auch nur Schäden an privat genutzten Schäden ersetzt. Es gibt aber auch Sachfolgeschäden wie bspw. entgangener Gewinn, der nicht im Rahmen des PHG ersetzt wird. Für solche Schäden hat man dann das Schadenersatzrecht heran zu ziehen.

Schadenersatzansprüche aus der Produkthaftung verjähren jedenfalls innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach 10 Jahren ab Inverkehrbringen des Produktes, das den Schaden verursacht hat. Diese Zeitdauer mag auf den ersten Blick lange ausschauen, ist es in Wirklichkeit aber nicht. Sollte Ihnen ein Schaden durch ein Produkt entstanden sein, so wenden Sie sich umgehend  an die ADVOCATUR BÖHLER, damit wir Ihre Ansprüche geltend machen können.


Raumordnung

Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten, wobei dies Regionen, Länder oder Bundesländer sein können. Durch die Raumordnung soll die dauerhafte Nutzung eines Lebensraumes gewährleistet werden. Dabei sind unterschiedliche Ansprüche an den Raum abzustimmen, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten.


Schadenersatz und Gewährleistung

Grundsatzregel ist, dass jeder, der einen Schaden erlitten hat, diesen selbst zu tragen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Geschädigte doch vom Schädiger Ersatz für den erlittenen Schaden verlangen. Schadenersatz kann dann geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers entstanden ist. Grundsätzlich können Schadenersatzansprüche 30 Jahre lang gerichtlich geltend gemacht werden, aber es ist zu beachten, dass binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger der Schadenersatz einzuklagen ist, anderenfalls verjähren die Rechtsansprüche. Lassen Sie sich sohin nicht Zeit, kommen Sie sofort zur ADVOCATUR BÖHLER, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist. Das Team der ADVOCATUR BÖHLER wird gemeinsam mit Ihnen den Schädiger ausfindig machen und diesen entsprechend zur Verantwortung ziehen. Die ADVOCATUR BÖHLER hat für Sie alle Fristen und Termine im Überblick, sodass Ihnen keine Verjährung drohen wird.

 

Gegenüber dem Schadenersatz versteht man unter Gewährleistung die verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung der Sache bereits vorhanden waren. Bei der Gewährleistung sieht das Gesetz unterschiedliche Beweispflichten vor. Entsteht der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate, so wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung vorhanden war. Läuft diese Frist ab, so hat der Geschädigte zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung gegeben war. Dies ist oft nicht einfach zu beweisen und ist es sohin sehr wichtig, dass Sie sich umgehend an Ihren Rechtsanwalt wenden, wenn ein Mangel vorliegt. Auch gibt es im Gegensatz zum Schadenersatz bei der Gewährleistung andere Fristen. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich nach 2 Jahren, bei unbeweglichen Sachen nach 3 Jahren ab Lieferung oder Übergabe. Es sollte nicht Ihre Aufgabe sein, sich alle rechtlichen Möglichkeiten zu merken und alle Fristen zu kennen. Dafür ist der Rechtsanwalt zuständig. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die ADVOCATUR BÖHLER. Wir beraten Sie gerne, klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und setzen die für Sie richtigen Schritte innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist.


Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren)

Gewisse zivilrechtliche Angelegenheiten können durch Vereinbarung der Parteien der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen werden. Streitigkeiten werden sodann vor dem privaten Schiedsgericht entschieden. Dies ist ein vollkommen vom Staat losgelöstes, privates Entscheidungsorgan. Die Parteien haben die Möglichkeit die Schiedsrichter selbst zu wählen. Aber auch über das anzuwendende Recht können die Parteien selbst entscheiden. Die ADVOCATUR BÖHLER setzt für Sie gerne eine entsprechende Schiedsvereinbarung auf bzw. vertritt die ADVOCATUR BÖHLER Sie auch gerne im Schiedsverfahren.

 

Sozialrecht

Österreich ist ein Sozialstaat. Der Staat ist eine soziale Gemeinschaft. Die Einrichtungen dieser Gemeinschaft unterstützen den Einzelnen in finanzieller Hinsicht, wenn eine existenziell belastende Lebenslage vorliegt. Diese Unterstützungen werden von der Allgemeinheit finanziert. Zum Sozialrecht gehört Sozialversicherungsrecht, Versorgungsrecht und Sozialhilferecht. Aber auch dann, wenn man sich in einer misslichen Lage befindet, ist es nicht immer so, dass man auch Unterstützung vom Staat bekommen. Zum Teil werden die Ansprüche aber auch unbegründet abgelehnt. Genau in solchen Fällen können Sie sich an die ADVOCATUR BÖHLER wenden. Wir werden Sie in Ihren Rechten unterstützen.



Strafrecht
Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes. Der Bürger ist dem Staat untergeordnet. Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und deren Rechtsfolgen festgehalten sind. Bestimmte, für das gesellschaftliche Zusammenleben als schädlich angesehene Handlungen stehen unter Strafe.

Die ADVOCATUR BÖHLER übernimmt sowohl Opfervertretungen als auch die Vertretung mutmaßlicher Täter. Sie sollten bereits vor einer Vernehmung vor der Polizei unsere Kanzlei aufsuchen, damit wir Sie umfangreich rechtlich aufklären können.


Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist das Rechtsgebiet zur Führung, des Verkaufs und der Rechtsstellung des Unternehmens. In Österreich ist das Unternehmensrecht vorwiegende im Unternehmensgesetzbuch geregelt. Es handelt sich um zivilrechtliche Sonderbestimmungen, insbesondere Firmenrecht, Vorschriften über Personengesellschaften des Unternehmensrechts, Vorschriften über die Rechnungslegung und bestimmte Vorschriften über unternehmensbezogene Geschäfte.

Wollen Sie ein neues Unternehmen gründen? Möchten Sie in ein bestehendes Unternehmen einsteigen? Wollen Sie aus einem Unternehmen aussteigen? … dann sind Sie bei der ADVOCATUR BÖHLER genau richtig, wir beraten Sie gerne.


Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz

Das Verfassungsrecht ist Teil der staatlichen Rechtsordnung. Zum Inhalt des Verfassungsrechts gehören Bestimmungen über Staats- und Regierungsformen, Struktur des Staates, Einrichtungen und Aufgaben der Organe, das rechtliche Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung und die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat (Grundrechte). Aufgabe des Verfassungsrechtes ist es, grundlegende Regeln für den Staat und für das Zusammenleben der Menschen im Staatsverband festzulegen; es handelt sich dabei also um die rechtliche Grundordnung des Staates. Das Verfassungsrecht steht innerhalb der Rechtsordnung an höchster Stufe. Gesetze, Verordnungen, Rechtsentscheidungen müssen jedenfalls verfassungs- und grundrechtskonform sein, sie dürfen nicht gegen Verfassungsrecht und gegen Grundrechte verstoßen.

Zu den Grundrechten gehören beispielsweise: Recht auf Freiheit, Recht auf Leben, Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums, Gleichheitsgrundsatz, Recht auf freie Wahl von Wohnsitz und Aufenthalt, Recht auf Freiheit von Berufswahl und Berufsausbildung, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht der Eheschließung und Familiengründung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz des Briefgeheimisses, Recht auf Datenschutz.

Sollten Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, so wir Sie die ADVOCATUR BÖHLER rechtlich vertreten.

 

Verkehrsrecht, Unfallschäden

Stetig steigendes Verkehrsaufkommen, diverse Baustellen, Wetterverhältnisse und vieles mehr führt regelmäßig zu Verkehrsunfällen. Oftmals handelt es sich um einen reinen Versicherungsfall. Es gibt aber auch jene Fälle, bei denen das Verschulden (alleiniges oder geteiltes) am Verkehrsunfall strittig ist. Damit ist der Gang zu Gericht vorprogrammiert. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Für den Anwalt ist es wichtig, dem Gericht möglichst viele Beweise vorlegen zu können. Von Beobachtern des Unfalls sind daher unbedingt Namen und Adresse zu notieren, da Unfallzeugen einen wichtigen Beweis darstellen. Genauso wichtig sind Fotos von der Unfallstelle, insbesondere die Fahrzeuge in Unfallendlage. Detaillierte Lichtbilder von den Beschädigungen sind ebenso hilfreich. Nehmen Sie auch Fotos von herumliegenden Autoteilen auf – nicht einfach wegräumen. Auch darf Ihr Fahrzeug aus Gründen der Beweissicherung sowie aus versicherungstechnischen Gründen nicht vor der Begutachtung durch einen Sachverständigen repariert werden. Die Unfallbeteiligten dürfen auch nicht vergessen, gemeinsam einen Unfallbericht auszufüllen und zu unterschreiben, wobei natürlich jeder seine Unfallversion festhalten soll.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist zwingend die Exekutive zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen, bei reinen Sachschäden obliegt es den Unfallbeteiligten, ob sie die Polizei rufen, wobei dafür Kosten entstehen. In einem solchen Fall ist die Polizei jedoch gesetzlich nur zur Aufnahme der Daten der Unfallbeteiligten und der Zeugen sowie des Unfallortes verpflichtet.

Vom Gericht wird im Prozess ein Sachverständiger bestellt, welcher in der Regel ein Gutachten zum Unfallhergang und zur Höhe des Schadens zu erstellen hat. Diesem muss man möglichst viele Beweise zur Verfügung stellen. Nur so kann er sich ein genaues Bild vom Unfallhergang machen. Das Gutachten des Sachverständigen bildet letztlich die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes.

Die ADVOCATUR BÖHLER hilft Ihnen gerne bei der Unfallabwicklung, egal ob das Verschulden unbestritten oder strittig ist.


Vertragsrecht

Unter dem Begriff Vertragsrecht werden Rechte und Pflichten zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln.

Ein Vertrag kommt grundsätzlich dann zustande, wenn sich zwei Parteien darüber einig sind, was sie vereinbaren wollen. Im Regelfall muss ein Vertrag für seine Gültigkeit nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig und muss eingehalten werden. Von nur wenigen Ausnahmen abgesehen, genügt sogar schon ein konkludentes, also schlüssiges Verhalten.

Grundsätzlich kann selbst ein Immobilienkauf formlos erfolgen. Die Schriftlichkeit, verbunden mit der Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien, ist nur notwendig, um den Eigentümerwechsel auch im Grundbuch ersichtlich zu machen. Anders verhält es sich bei Schenkungsverträgen. Eine Schenkung wird erst dann rechtswirksam, wenn der geschenkte Gegenstand dem Geschenknehmer auch tatsächlich übergeben wird. Auch bei Verträgen zwischen Ehegatten gibt es strengere Formvorschriften. Diese bedürfen eines Notariatsaktes, wobei Ihnen auch hier der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens den Vertrag vorbereiten kann, gerne übernimmt dies natürlich die ADVOCATUR BÖHLER.

Auch wenn in den meisten Fällen für die Rechtsgültigkeit eines Vertrages keine Formvorschriften von Gesetzes wegen vorgesehen ist, empfehlen wir Ihnen dennoch, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Die ADVOCATUR BÖHLER ist gerne bereit, sämtliche Verträge für Sie aufzusetzen oder aufgesetzte Verträge vor Unterzeichnung für Sie zu überprüfen.

Verträge, die die ADVOCATUR BÖHLER für Sie aufsetzen kann:

  • Kaufvertäge
  • Mietverträge
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge
  • Ehepakte
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Testamente und letztwillige Verfügungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Schiedsvereinbarungen
  • Dienstbarkeitsvereinbarungen


Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht hat sämtliche Regelungen zum Inhalt, die die Staatsfunktion Verwaltung betreffen. Das Verwaltungsrecht gliedert sich in 3 Einheiten:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht (Organisationsrecht, allgemeine Handlungsbefugnisse der Verwaltung)
  • Verwaltungsverfahrensrecht: Dies regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat; darunter fallen unter anderem das Verwaltungsstrafrecht und die Verwaltungsvollstreckung.
  • Besonderes Verwaltungsrecht: Dazu gehören die einzelnen Verwaltungsmaterien wie beispielsweise Gewerberecht, Baurecht, Wasserrecht, Vergaberecht, Sicherheitspolizeirecht


Verwaltungsstrafverfahren

Verwaltungsstrafverfahren ist ein Teil des Verwaltungsverfahrensrechts. Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

 

Es gibt verschiedene Arten von Verwaltungsstrafverfahren:

  • abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren
  • Organstrafverfügung
  • Anonymverfügung
  • Strafverfügung
  • ordentliches Verwaltungsstrafverfahren
  • Straferkenntnis

 

Wenn Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung mutmaßlich missachtet haben, befinden Sie sich automatisch im Verwaltungsstrafverfahren. Aber nur weil eine Behörde behauptet, dass Sie Gesetze verletzt hätten, entspricht dies noch lange nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Sollten Sie Opfer eines Missverständnisses sein oder sind Sie der Meinung, dass die Ihnen auferlegte Strafe zu hoch ist, dann schalten Sie die ADVOCATUR BÖHLER ein und wir werden um Ihr Recht kämpfen.


Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist das der Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen.

Wohnungseigentümer ist immer Miteigentümer einer Liegenschaft, er verfügt also auch über einen ideellen Anteil an der gesamten Liegenschaft. Im Unterschied zum schlichten Miteigentümer hat der Wohnungseigentümer mit seinem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft untrennbar das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer bestimmten Wohnung auf dieser Liegenschaft. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).

Sollten Sie Fragen zum Wohnungseigentumsrecht haben, so ist die ADVOCATUR BÖHLER genau der richtige Ansprechpartner.


ORGANISATION IN DER KANZLEI

Die Advocatur Böhler bietet Ihnen außergerichtliche Streitbeilegung in Form

von Mediation an und berät Sie fachlich kompetent gerne in allen rechtlichen Angelegenheiten.