Kosten für den Kostenvoranschlag?

Kosten für den Kostenvoranschlag?

Gerade bei größeren Anschaffungen ist es sinnvoll, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Dies dient zum Einen dazu, vor späteren Überraschungen geschützt zu sein, zum Anderen kann man so die Preise mehrerer Anbieter vergleichen. Aber muss ich für einen Kostenvoranschlag bezahlen?

Hier sieht das Gesetz vor, dass grundsätzlich Kostenvoranschläge gegenüber Konsumenten unentgeltlich sind, sofern nicht ausdrücklich ein Entgelt dafür vereinbart wurde. Demgegenüber wird im Zweifel bei Kostenvoranschlägen zwischen Unternehmern die Entgeltlichkeit vermutet. Letztlich macht es aber immer Sinn, die Frage der Entgeltlichkeit bereits im Vorfeld zu klären.

Ähnliches gilt auch, wenn es um die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlages geht. Auch hier bestimmt das Gesetz, dass Kostenvoranschläge gegenüber dem Konsumenten verbindlich sind. Ausnahmen bestehen nur, wenn ausdrücklich Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlages vereinbart wurde oder wenn der Konsument die Mehrkosten selbst verursacht hat (z.B. durch zusätzliche Leistungen). Hat man ausdrücklich Unverbindlichkeit vereinbart, so darf der Kostenvoranschlag in begründeten Fällen geringfügig (<15%) überschritten werden, sofern sich die Überschreitung nicht vermeiden lässt.

Bei Überschreitungen, welche nicht mehr als geringfügig anzusehen sind, ist der Unternehmer verpflichtet, unverzüglich den Kunden darüber zu informieren. Hier hat der Kunde nun die Wahl, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Kostenüberschreitung zu akzeptieren. Unterlässt der Unternehmer jedoch die fristgerechte Verständigung des Kunden, so verliert er den Anspruch auf die Mehrkosten.

Für Kostenüberschreitungen gilt zwischen Unternehmern wiederum, dass im Zweifel die Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlages vermutet wird.

Insgesamt kann man davon ausgehen, dass ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung, Kostenvoranschläge zwischen Unternehmer und Konsumenten unentgeltlich und verbindlich sind, während zwischen

Unternehmern die Entgeltlichkeit und Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlages vermutet wird.