Pflichten in der Ehe & die Folge ihrer Verletzungen

Pflichten in der Ehe & die Folge ihrer Verletzungen

„Hochzeit ist ein Ereignis, aber eine gelungene Ehe ist eine Leistung“. § 44 ABGB definiert den Begriff der Ehe wie folgt: „Die Familienverhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes ge-setzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten“.

Durch die Heirat entstehen somit besondere Rechte und Pflichten der Eheleute. Das Gesetz zeigt uns diese Verpflichtungen auf, unter anderem sind die Ehegatten verpflichtet zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, vor allem zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zur anständigen Begegnung miteinander und zum gegenseitigem Beistand sowie gemäß § 44 ABGB auch zur Kindererzeugung und -erziehung.

Nicht immer aber hält eine Ehe bis hin zum Tod eines Ehepartners. Manchmal liegen unüberwindbare Differenzen vor, die zur Auflösung einer Ehe führen – die Scheidung steht ins Haus. Das Gesetz kennt verschiedene Formen, wie sich zwei Ehepartner voneinander trennen können. So gibt es neben der einvernehmlichen Scheidung, auch die Scheidung aus anderen Gründen (z. B. geistige Störung, bestimmte Krankheiten), die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und bei besonders gravierender Zerrüttung der Ehe auch die Scheidung wegen Verschuldens.

Die Scheidung wegen Verschuldens setzt eine schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses oder unsittliches Verhalten eines Ehepartners voraus. Eine schwere Eheverfehlung liegt beispielsweise vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Aber auch der ungerechtfertigte Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung stellt eine Eheverfehlung dar.

Je nach Art der Scheidung sieht der Gesetzgeber verschiedene Fristen vor. Da eine Scheidung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, sollte man sich rechtzeitig darüber informieren. Die Advocatur Böhler steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vermittelt auch gerne einen Termin für Mediation (außergerichtliche Konfliktbeilegung).