StVO-Novelle – Verbesserung für Radfahrer und Fußgänger

StVO-Novelle – Verbesserung für Radfahrer und Fußgänger

Die Straßenverkehrsordnung stammt aus dem Jahr 1960. Seither gab es immer wieder entsprechende Anpassungen. Aktuell liegt ein Gesetzesentwurf vor, der als Ziel die Förderung der sanften Mobilität sowie die Steigerung der Verkehrssicherheit hat. Hauptgesichtspunkt ist die Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs. Mit diesen Adaptierungen soll es ein Ankommen der StVO für Radfahrer und Fußgänger im 21. Jahrhundert geben.

Mit Ende April 2022 hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie den Entwurf der 33. Novelle der StVO zur Begutachtung eingereicht. Mit einer Stellungnahme Anfang Juni 2022 darf gerechnet werden.

Diese Änderungen sehen ua. vor, dass Fußgänger nunmehr Vorrang auf Gehwegen erhalten. Gehwege sollen von Fahrzeugen und anderen Hindernissen freigehalten werden. Ein Platz von zumindest 1,5 Metern soll den Fußgängern bleiben. Auch sollen Ampeln in Zukunft so geschaltet werden, dass Fußgänger ohne Eile die Straße überqueren können. Darüber hinaus sollen Fußgänger auch dann Vorrang haben, wenn sie zum Ein- und Aussteigen öffentlicher Verkehrsmittel eine Straße queren müssen.

Ebenso sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Radfahrer nunmehr in Einbahnstraße auch entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, sofern die Straße ohne Parkplätze mindestens 4 Meter breit ist & dort maximal 30 km/h gefahren werden darf. Eine entsprechende Beschilderung soll kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll zukünftig auch das Nebeneinanderfahren von Radfahrern erlaubt sein. Beispielsweise soll dies mit unter 12-Jährigen erlaubt werden. Wenn ein maximales Tempo von 30 km/h vorgesehen ist, sollen sogar Erwachsene nebeneinander mit dem Fahrrad fahren dürfen. Auch ist angedacht, Radfahrern bei Rot das Abbiegen nach rechts zu erlauben. Dies wird jedoch nur an jenen Kreuzungen gelten, die mit einem grünen Pfeil für Radfahrer markiert sind. Für fehlende/defekte Ausrüstung kann der Radfahrer zukünftig nicht mehr einzeln bestraft werden. Mehrere fehlende/defekte Teile werden in der Novelle nur noch als eine Verwaltungsübertretung gewertet.

Auch Autofahrer sind von der Novelle betroffen, denn zukünftig soll außerorts ein Mindestabstand von 2 Metern &innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden müssen.

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