Schadenersatz für Fluggäste bei Überbuchung

Schadenersatz für Fluggäste bei Überbuchung

Die Advocatur Böhler hat bereits in einem früheren Artikel darüber berichtet, welche Rechte Ihnen bei Flugverspätungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Diesen Artikel können Sie auf unserer Homepage www.ad.voc.at unter „Rechtlich Spannendes“ nachlesen.

In letzter Zeit häufen sich jedoch auch Meldungen darüber, dass Fluggäste ihren gebuchten Flug nicht antreten konnten, da der Flug überbucht war. So erging es auch zwei österreichischen Reisenden, welche einen Flug von Wien nach Neapel geordert hatten. Am Flughafen eingetroffen, erfuhren sie, dass sie aufgrund von Überbuchung leider nicht mitfliegen können.

Grundsätzlich steht in diesem Fall den Geschädigten eine Entschädigung gem. Art 7 EU-Fluggastrechte-VO zu. Seitens des Luftfahrtunternehmens wurde aus diesem Grund beiden Passagieren ein Betrag von jeweils € 250,00 ausbezahlt.

Damit war der Schaden jedoch nicht abgedeckt, denn die beiden Reisenden konnten aus Anlass des Vorfalles ihre Individualreise überhaupt nicht durchführen, sodass sie sowohl auf den Hotel- als auch auf den Mietwagenkosten sitzen blieben. Dafür begehrten sie von der Fluggesellschaft Schadenersatz in der Höhe von € 800,00.

Mangels Zahlung durch die Fluglinie waren die Beiden gezwungen, die Hilfe eines Gerichtes in Anspruch zu nehmen und ihre Forderung im Klagswege einbringlich zu machen. Das erstinstanzliche Gericht sprach ihnen die Entschädigung in voller Höhe zu. Dagegen erhob die Fluggesellschaft jedoch Berufung, mit der Begründung, dass die bereits ausbezahlte Entschädigung gem. Art 7 EU-Fluggastrechte-VO auf den geforderten Schadenersatz anzurechnen und daher in Abzug zu bringen sei. Diese Rechtsauffassung wurde durch das Berufungsgericht bestätigt.

Die grundlegende Erkenntnis aus dieser Entscheidung ist der Umstand, dass Fluggästen, die ihre Reise aufgrund Überbuchung ein über die Entschädigung gem. Art 7 EU-Fluggastrechte-VO hinausgehender Schaden zu ersetzen ist, die Geschädigten sich jedoch eine Zahlung gemäß der Fluggastrechte-VO auf den Schadensbetrag anrechnen lassen müssen.

Die Advocatur Böhler steht Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um Schadenersatzforderungen gerne zur Verfügung und berät Sie vollumfänglich.