Plötzlich vor dem Strafrichter – was tun?

Plötzlich vor dem Strafrichter – was tun?

Nicht nur schlimme Finger, böse Buben und unartige Mädchen landen vor dem Strafgericht, nein, auch rechtskonforme, gesetzestreue Bürger können ganz unerwartet als Beschuldigte Teil eines Ermittlungsverfahrens werden. Man stelle sich nur vor, man verschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wird. In den meisten Fällen ist man automatisch Beschuldigter und bekommt am Ende noch eine Strafe vor dem Strafgericht. Aber was sollen Sie in einer solchen Situation tun? Wie sollen Sie sich verhalten?

Die Advocatur Böhler empfiehlt ganz klar, zuerst Ruhe bewahren und keine für Sie ungünstigen Angaben jeglicher Art machen. Kontaktieren Sie umgehend nach Kenntnis über die Tatsache, dass Sie Beschuldigter sind, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, damit Ihre Rechte, die Sie als Beschuldigter haben, auch allesamt gewahrt werden. Sie haben bspw. als Beschuldigter das Recht, keine Aussage zu den Ihnen gemachten Vorwürfen zu tätigen. Aber dann wird ein Staatsanwalt, wenn weitere Beweise gegen Sie sprechen, keine andere Wahl haben, als Anklage gegen Sie zu erheben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Verfahren gegen Sie bereits im Ermittlungsverfahren wieder eingestellt wird und Sie den Strafrichter erst gar nicht sehen. Dazu wird jedoch Ihre Aussage notwendig sein. Diese Aussage sollte aber gut vorbereitet sein, damit Sie nicht plötzlich mit unerwarteten Fragen und Beweismaterialien konfrontiert werden. Als Beschuldigter haben Sie nämlich weiters das Recht, vor Ihrer Aussage in alle bisher vorliegenden Beweisergebnisse Einsicht zu nehmen. Sie dürfen sogar eine Kopie dieser Ergebnisse mitnehmen und können diese vorab mit Ihrem Anwalt besprechen. Es schadet ebenfalls nicht, wenn Sie wissen, was Sie bei Ihrer Aussage vor der Polizei erwartet. Darüber wird Sie selbstverständlich Ihr Rechtsanwalt aufklären, ebenso über die Tatsache, dass Sie Änderungen in Ihrer schriftlichen Aussage vornehmen können, falls etwas falsch protokolliert wurde.

Jedenfalls soll einer unschuldigen Person kein Unrecht widerfahren und eine schuldige Person nur schuld- und tatangemessen bestraft werden und keine ungerechtfertigte Strafe bekommen. Selbstverständlich ist es auch in der Position als Zeugen hilfreich, sich vor Ihrer Aussage rechtlich beraten zu lassen. Dabei kann Sie die Advocatur Böhler tatkräftig unterstützen.