Feuerwerk

Feuerwerk

Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Die Tage werden kürzer. Die Nächte setzen früher ein. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Feuerwerksaison startet. Feuerwerk ist nicht nur schön anzuschauen, sondern es ist auch laut und kann sehr gefährlich sein.

Leider informiert sich nicht jeder, der Feuerwerkskörper verwendet, ausreichend darüber, welche Arten von Feuerwerksköpern es gibt, für welche Kategorien welche Kenntnisse erforderlich sind, wie alt man sein muss, um Feuerwerk zu kaufen und verwenden zu dürfen, und letztlich, wo ein Feuerwerk abgeschossen werden darf und wo nicht. Die Verwendung von Feuerwerken der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten (Ausnahmeregelungen durch den Bürgermeister sind möglich). Die Verwendung von Feuerwerkskörpern innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und -gärten ist grundsätzlich immer verboten; dies auch außerhalb des Ortsgebietes.

Gerade rechtzeitig vor Beginn der Feuerwerkssaison entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Schadenersatzcausa (1 Ob 178/18k vom 17.10.2018), entstanden durch eine Silvesterrakete der Klasse F2, verbotener Weise abgeschossen im Ortsgebiet, dass nicht nur derjenige haftet, der die Rakete gezündet hat, sondern wie im konkreten Fall, auch die beiden, welche beim Abschießen beteiligt waren. Mit dieser Entscheidung wird die Haftung für durch Feuerwerkskörper entstandene Schäden vom eigentlichen Verursacher auf nicht gänzlich Unbeteiligte ausgedehnt. Hier reichte dem OGH aus, dass die beiden Mitbeteiligten auch Raketen gezündet haben, also alle drei gemeinsam am Abbrennen des Feuerwerks beteilig waren. Die Solidarhaftung erkennt der OGH vor allem darin, dass die beiden Mithaftenden mittelbar am Schadensereignis beteiligt waren und die verbotene Handlung nicht verhindert haben.

Leider werden diese Vorschriften vor allem zu Silvester von vielen ignoriert und kommt es nicht selten zu Personen- und Sachschäden. Der OGH wollte dem mit seinem Urteil einen Riegel vorschieben. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen, weshalb Feuerwerk nur im organisierten Rahmen abgeschossen werden soll.

Die Advocatur Böhler wünscht allen Lesern eine schadensfreie Weihnachtszeit, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.